Metadaten : Gönner, Nikolaus Thaddäus von: Ueber die zweckmäßige Einrichtung des Hypothekenbuchs nach Grundsätzen und Erfahrung

Vorwort.
Die  Wichtigkeit  eines  richtigen  Hypotheken=Jnstituts
für  das  Wohl  der  Nation  ist  anerkannt,  und  die  allgemeine =
  Aufmerksamkeit  auf  dieses  Bedürfniß  vieler  Staaten ¬
  vorzüglich  durch  das  neue  Hypothekengesetz  gelenkt
worden,  welches  Baiern  durch  die  väterliche  Sorgfalt
Seiner  Majestät  des  Königs  nach  umfassenden,
zum  Theil  öffentlichen  Berathungen  der  zweiten  Ständeversammlung ¬
  am  1.  Junius  1822  erhielt.
Es  ist  aber  seinem  Begriffe  nach  bedingt  durch  das
öffentliche  Buch  —  Hypothekenbuch  —  worin  es
sich  bewegen,  und  wodurch  es  wirken  muß;  eine  ganz
zweckmäßige  Einrichtung  desselben  ist  demnach  eben  so
wichtig,  als  das  Hypothekenrecht  selbst.
Von  der  Einrichtung  des  Hypothekenbuchs  hängt
es  ab,  ob  das  Königreich  Baiern  davon  dreisigtausend ¬
  oder  nur  dreitausend  Bände  erhalten.
und  ob  dessen  erste  Anlegung  bloß  für  Anschaffung  dieser =
  Bände  eine  halbe  Million  Gulden  mehr
oder  weniger  kosten  soll.
Schon  vor  vier  Jahren  habe  ich  das,  der  ersten
Ständeversammlung  (1819)  mit  der  Hypothekenordnung
vorgelegte  Formular  des  Hypothekenbuchs  entworfen;
eine  in  der  Zwischenzeit  gemachte  Erfahrung  hat  dessen ¬
  Zweckmäßigkeit  erprobt,  und  nach  genauen  Berechnungen, =
  zu  denen  neuere  Schriften  aktenmäßige  Notizen ¬
  geliefert  haben,  wird  durch  dasselbe  der  baierischen
Nation  die  Last  von  dreisigtausend  Bänden  und
            
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