Inhaltsverzeichnis : Beck, Ferdinand Carl Heinrich: ¬Das Land-Recht oder die eigenthümlichen bürgerlichen Rechte und Sitten der Graffschaft Erbach und Herrschaft Breuberg im Odenwalde

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Jahr  1806.,  gerade  von  denjenigen  Gegenden  und  Ländern =
  losgerissen  wurde,  mit  welchen  sie  früher,  gleichsam ¬
  durch  die  Natur  hingewiesen,  in  besonderem  Handelsverkehr =
  stand,  wie  die  Main=  und  Neckar  Gegend,
oder  das  jetzige  Baiern,  Würtemberg  und  Baden;  —
und  noch  mehr,  als  gerade  diese  Nachbarlande,  durch
feindselige,  überaus  große  Mauthen  und  Eingangszölle, =
  den  Handel  nach  jenen  Gegenden,  überaus  erschwerten, =
  ja  beinah  unmöglich  machten.
Dieser  Schlag  traf  beinah  alle  Gegenstände  des
Gewerbfleißes  und  Handels,  welche  früher  hauptsächlich =
  Geld  und  Nahrung  brachten;  —  Tücher,  Eisenwaare, =
  Leder,  Obst  rc.  —Am  empfindlichsten  aber
die  Tuchfabrication.
Der  überaus  hohe  Eingangszoll  in  Baiern,  und
seit  kurzem  in  Baaden,  wohin  sonst  das  meiste  hierländische ¬
  Tuch  verkauft  wurde,  macht  jetzt  den  Absatz
in  diese  Nachbarländer  fast  unmöglich;  während  das
eigene  Land  dafür  keinen  Ersatz  bietet.
Natürliche  Folge  davon  ist  die  allgemeine  Verarmung ¬
  fast  aller  Tuchmacher;  welche  dann  wieder
empfindlich  auf  den  Wohlstand  der  übrigen  Bewohner
hiesiger  Gegend  zurückwirkt.
Es  ist  schwer  die  traurige  Lage  dieser  ehemals
wohlstehenden  Volksklasse  zu  schildern.
Viele  hunderte  von  Tuchmachern  mußten  ihr  Gewerb =
  aufgeben  und  oft  ihre  ganze  Haabseligkeit  ihren
Gläubigern  überlassen,  wie  dieß  die  Gerichtsacten,
nur  zu  viel,  bezeugen,  und  die  Wenigen,  die  sich
bisher,  häufig  nur  mit  äußerster  Anstrengung,  noch
aufrecht  erhalten  haben,  sind,  großentheils,  ihrem  Verderben ¬
  ebenfalls  nahe.
Aehnliches  gilt,  mehr  oder  weniger,  von  den
übrigen  Gewerben  des  Landes;  zumal  auch  von  den
            
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