Objekt : Band (2)

Siebentes  Buch.
Staatsverfassung  v.  Venedig.
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missfälligen  Schritt  thun,  so  werden  sie  auf  der  Stelle  ban
dirt,  und  ihrer  Güter  beraubt.  Und  diess  geschiehet  so
häufig,  dass  man  leicht  siehet,  es  sey  dem  Senat  weit  weniger -
  um  Gerechtigkeit,  als  um  Unterdrükkung  des  ihm
verhafsten  Theils  der  Unterthanen  zu  thun,  denen  öfters
kein  anderes  Verbrechen,  als  ihr  Ansehen  oder  Reichthum
zu  Schulden  kömmt.
Insbesondere  trift  dieses  hatte  Schikfal  den  Landadel,
der  es  nicht  vergessen  kann,  dass  er  mit  dem  übrigen
Theil  der  Unterthanen  in  einer  Klasse  stehen,  und  von
allen  Ehrenstellen  ausgeschlossen  seyn  soll,  in  welcher
Lage  persönliches  Verdienst  ihm  zu  nichts  weiter  hilft,
als  ihn  mehrerer  Eifersucht  und  Gefahr  auszusezzen,
und  seine  Geduld  keine  andere  Folge  hat,  als  dass  er
desto  verächtlicher  behandelt  wird.
Diese  Lage  machte  ihn  von  jeher  der  Regierung  abgeneigt -
  und  widerspenstig;  und  diese  glaubte  sich  dadurch
um  so  mehr  zu  ihrem  grausamen  Plan  berechtiget,  alle
mächrige  Häuser  bis  auf  den  lezten  Zweig  auszurotten.
Zur  Vollendung  ihres  Unglüks  verderben  sie  sich  selbst
durch  ihre  Privatfeindseligkeiten,  und  werden  einer  des
andern  Ankläger.  Auf  diese  Weise  braucht  die  Regierung,
um  ihren  Plan  zu  verfolgen,  nichts  weiter  zu  thun,  als
dieses  Feuer  immer  mehr  anzublasen  und  zu  unterhalten.
Wie  sie  dabei  zu  Werke  gehen,  lässet  sich  am  besten  durch
ein  kleines  Beispiel  erläutern.
Franz  Erizzo,  der  vor  seiner  Erhebung  zum  Dogad -
  General  zu  Palma  war,  sahe  die  Eintracht  und
das  gute  Verständniss  des  Friulschen  Adels  mit  geheimem
Missvergnügen,  und  sezte  sich  in  den  Kopf,  einen  Zankapfel -
  unter  ihn  zu  werfen,  und  ihn  Thorheiten  begehen
zu  lassen,  woraus  der  Senat  Vortheile  ziehen  möchte
            
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