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Rechtsphilosophie.
Die Nächstliegende Antwort, daß das alte und meines Erachtens
unausrottbare Verfahren den Ansprüchen der theoretischen Rechts-
lehre nicht genügt, trifft zunächst nicht zu; denn in der Idee der
in einer Rechtsgemeinschaft herrschenden Anschauungen besitzen wir
die formale Einheit und das Kriterium, das Recht in richtiges
und unrichtiges zu scheiden; und das Recht bleibt auch nicht isolirt,
sondern wird eingereiht in die Gesammtheit der socialen Er-
scheinungen. St. räumt dies bis zu einem gewissen Grade selbst
ein, nämlich an jener Stelle (S. 152), die den Volksgeist als
oberste Einheit für allen Inhalt möglicher Rechte wohl gelten
lassen möchte, wenn er nur existirte. Die Leistungen, die dem
Volksgeist bedingt zugesprochen werden, weisen die im Volk
herrschenden Anschauungen unbedingt auf. Und vielleicht über-
zeugt man sich davon gründlicher, wenn man sich jene Anschau-
ungen so denkt, daß sie den Rechtsnormen ähnlicher und in ihrem
allumfassenden Charakter deutlicher werden, als Culturnormen.
Somit erfüllt die ungeprüfte Rechtsauffassung die wichtigsten
Forderungen der theoretischen Rechtslehre, — die vorher auf-
geworfene Frage ist noch offen.
Einem nicht minder wichtigen Anspruch der theoretischen Rechts-
lehre ist durch ihre, wie wir kühn annehmen, heute feststehende
Ausgestaltung noch nicht genügt. Diese Rechtslehre ist noch nicht
zu sich selbst gekommen, sie ist sich noch nicht ihrer selbst bewußt
geworden; sie functionirt wie die classischen Juristen „schnell und
sicher", aber sie weiß nicht, wie sie es anfängt, sie kann keine
Rechenschaft geben, warum sie zu richtigen Ergebnissen gelangt.
Mit anderen Worten: Wir haben in dem Begriff der in
einer Rechtsgemeinschaft herrschenden Anschauungen oder
in dem der Culturnormen einen gesetzmäßigen Ausdruck
für das Richtige, nicht aber die Einsicht in die Gesetz-
mäßigkeit des Ausdrucks. Wir sind vergleichbar einem Manne,
der die mathematische Formel, die den Inhalt des Kreises angibt,
kennt und daher in jedem Fall den Kreisinhalt schnell und sicher