Metadaten : Rechtsgrundsätze im Versicherungswesen (1)

H.  Die  Rechtsgrundsätze,  die  Frost-,  die  Viehdie -
  Hagel-Versicherung  umfassend.
Rechtliche  Natur  eines  Hagel-Versicherungs-Vertrages.
No.  400.
Die  an  eine  auf  mehrere  Jahre  geschlossene  Hagel400. ¬
  Versicherung  geknüpfte  Bedingung,  „von  Jahr  zu  Jahr
durch  Einreichung  eines  Erneuerungs-  resp.  Aussaat-Registers
der  vorher  versicherten  Frucht-Gattungen  die  Versicherung  zu
erneuern,  um  danach  die  eventuell  zu  modifizierende  Versicherungssumme -
  und  Prämie  festzusetzen“,  enthält  keine  Unbestimmtheit -
  bezüglich  des  Versicherungs-Gegenstandes  und  der  Versicherungssumme -
  für  die  späteren  Jahre,  vielmehr  liegt  eine  rechtsgültige -
  perfekte  Versicherung  auch  für  die  dem  ersten  Jahre
folgenden  Jahre  vor,  und  zwar  für  den  Versicherungsnehmer  die
Pflicht  der  Versicherungsnahme  unter  den  stipulierten  Bedingungen, -
  soweit  er,  die  im  ursprünglichen  Vertrage  bezeichneten
Frucht-Gattungen  auf  seinem  Gute  wieder  anzubauen,  für  gut
findet,  für  den  Versicherer  die  Pflicht,  diese  Früchte,  soweit  sie
in  der  neuen  Deklaration  richtig  angegeben  sind,  wieder  in  Versicherung -
  zu  nehmen.  (ROHG.  vom  14.  Janr.  73.  VIII.  87.  364.
Hgl.V.)
            
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