Metadaten : Lassaulx, Franz G. von: Ueber die unterscheidenden Charactere des Code Napoleon

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beschäftigt.  Er  fängt  damit  an,  den  Umfang  der  Rechte  des
Eigenthums  festzusetzen  und  die  Modificationen  zu  bestimmen,
welche  von  Dritten  erworbene  Rechte  darin  hervorbringen,
ehe  er  die  verschiedenen  Arten,  wie  man  diese  Rechte  erlangen
kann,  durchgeht.  Nach  diesem  Plan  war  es  nöthig,  die  Wirkungen =
  des  vollen  und  die  des  modificirten  Eigenthums
zu  reguliren,  ehe  er  sich  mit  den  Regeln  über  die  vielfältigen
Verhältnisse  befaßte,  welche  dies  Eigenthum  von  einer  Hand
in  die  andere  übergehn  lassen,  oder  welche  die  Ausübung
kungen  der  Ehe  und  von  deren  Wirkungen  in  Beziehung  auf
die  Güter  redet,  während  die  Verfügungen  über  die  Effecte,
welche  die  väterliche  Gewalt  und  die  Adoption  in  Beziebung
auf  die  Güter  haben,  mit  den  Vorschriften  über  die  persönlichen =
  Wirkungen  dieser  Institution  vereint  sind.
Man  wird  mir  vielleicht  einwenden,  daß,  da  die  Adoption
in  unserm  Rechte  ehe  ein  Erbvertrag  als  eine  Nachahmung
der  Paternität  ist,  die  Wirkungen,  welche  sie  in  Beziehung
auf  die  Güter  hat,  ihre  Hauptwirkungen  sind,  und  daß  sie
folglich  in  das  3te  Buch  hätte  verwiesen  werden  müssen.
Ich  antworte,  daß  sobald  die  Adoption  einige  rein  persönliche ¬
  Wirkungen  hervorbringt,  z.  B.  ein  Hinderniß  der  Ehe,
in  dem  ersten  Buche  davon  die  Rede  seyn  mußte,  weil  sonst
die  Aufzählung  der  aus  den  rein  persönlichen  Verhältnissen
entspringenden  Rechte  unvollständig  gewesen  seyn  würde;  daß
man  sodann  auch  die  wenig  zahlreichen  Verfügungen  in  Beziehung ¬
  auf  die  Adoption  in  einem  Titel  vereinen  mußte;
daß  übrigens  die  rein  persönlichen  Verhältnisse  stets  als  Hauptverhältnisse ¬
  betrachtet  werden  müssen,  und  daß  endlich,  ungeachtet ¬
  der  Veränderung  der  Gesetzgebung,  die  französische
Adoption  noch  einige  Farben  von  der  Nachahmung  der  Paternität ¬
  hat,  obwol  dieselbe  weniger  vollkommen  als  bei  den
Römern  ist.
            
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