Über den ureprüngl. Sinn des Wolf-Symbols der Stadt Rom. 257
und Vermehrung der Gemeinde und ihrer Herden. Beweis
dessen das gerade bei Lustrationen gebräuchliche Hunde-
opfer; die Zeremonie, daß zwei Jünglinge mit dem blutigen
Opfermesser an der Stirne berührt und dann mit in Milch
getauchter Wolle gereinigt wurden, worauf sie auf lachen
mußten; weiter der als Lustrationsakt typische Umlauf; end-
lich die Sitte der Luperci, mit den aus dem Fell des ge-
opferten Bockes geschnittenen Riemen die sich ihnen ent-
gegenstellenden Frauen zu schlagen, um ihnen Fruchtbarkeit
zu verleihen, welch’ letzterer Brauch den Faunus deutlich
als Gott der animalischen Befruchtung kennzeichnet.1) In
diesem Vorstellungskreise ist es sehr schwer zu unterscheiden,
was volkstümliche italische Anschauung, was Entlehnung aus
verwandten Gebieten griechischer Religion und Mythologie
ist.2) Mir scheint das Ritual aus Elementen verschiedener
Wurzel zu bestehen, die dem Ganzen ein rätselhaftes, wenig
harmonisches Gepräge verleihen. Was soll bei einem länd-
lichen Hirtenfest die „Wolf“-Benennung für den Kult und
seine Priester? Was der Reinigungs- und Sühnungszweck
mit jener merkwürdigen Zeremonie, in der ersichtlich ein
Menschenopfer symbolisiert ist? Das scheint vielmehr einem
Kult zu entstammen, der unschwer zu begreifen wäre, wenn
im alten Stadtgebiet wirklich eine frühere Zufluchtstätte für
Wolf-Menschen gesehen werden dürfte. Denn dann läge
die Annahme nahe, daß sich ein Kult gebildet hätte, der
die Vergangenheit austilgen, den „Wolfs“-Boden entsühnen
sollte. Es könnte an ein Wolfsopfer gedacht werden, an
dessen Stelle, wie im deutschen Recht, ein Hundeopfer ge-
treten wäre. In ihm würde symbolisch die Opferung des
Verbrechers zum Ausdruck gelangen, welcher in Wahrheit
mit dem Leben davonkommt, weil es sich nur um einen
Scheinakt handelt. So wäre die Zeremonie mit den Jüng-
lingen verständlich, deren Auflachen drastisch die Pardo-
nierung anzeigt. Und jetzt dürfte auch die Priesterbezeich-
nung lupercus (= lupus) sich ohne sonderliche Schwierigkeit
natürlich erklären lassen. Sie wäre nach dem Opfergegen-
stande gebildet, wie das nicht ohne Grund auch anderwärts
vermutet werden darf.
J) Wissowa 8. 172 f. — 2) Wissowa 8.174.
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