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den Anblick ihrer unglücklichen Angehörigen tief erschütterten Familienväter, ¬
die nun aller Mittel und zuweilen selbst ihrer
Werkzeuge und Arbeitsrequisiten entäußert — völlig
außer Stande sind, nunmehr durch gemeinen Taglohn soviel ¬
in's Verdienen zu bringen, um ihrer hilflosen Lage auch
nur in etwas zu steuern, und die deshalb die Stunde verfluchen,
wo sie den heimatlichen Herd verlassen und im Taumel der
Freiheit unbedacht und unerfahren einen Gewerbszweig selbstständig ¬
angetreten, der sie einem jammervollen Geschicke zugeführt ¬
und alle Fäden des Lebensglückes für immer
durchschnitten hat, während sie, wenn sie behördlich bevormundschaftet ¬
und von der unzeitigen, übereilten
Gewerbsunternehmung zurückgehalten, arbeitslustige, tüchtige ¬
Gesellen geblieben und in allen Kunstgriffen ihres Gewerbsfaches ¬
ausgebildet worden wären, bis endlich auch sie
das verdiente Loos getroffen hätte, mit einem selbstständigen Gewerbe ¬
betheilt zu werden und hierin durch weise Gesetze gesichert, ¬
für sich und ihre Familie eine andauernd glückliche ¬
Subsistenz zu gewinnen.
c) Die wahre Gewerbefreiheit besteht übrigens auch
keineswegs in dem beliebigen und unbehinderten Antritte ¬
eines Gewerbes, sondern vielmehr in der vollständigen
persönlichen Befähigung, sich in dem Betriebe desselben
behaupten und sich eine andauernde Existenz gründen zu
können. Ewig steht der Grundsatz fest, daß ein Gewerbe, wenn
es mit günstigem Erfolge betrieben werden soll, nach seinen wichtigsten ¬
Beziehungen gründlich erlernt, durch längere Zeit
praktisch eingeübt und der Gewerbtreibende in seinem
Fache wirklich Meister sein müsse, und daß es überdieß an
einem genügenden Betriebs -Kapitale und den dasselbe
zum Theil supplirenden Kredite nicht ermangeln dürfe.
Die Grundlage und Grundbedingung des Ge¬