Lehen und Pfründe.
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der die Kirche in Klengen von Kaiser Karl dem Dieken
zuerst als Beneficium und sodann zu lebenslänglichem Eigen-
thum erhalten hat. Einer Commendation, die bei der Bene-
ficialleihe stattgefunden hätte, zu gedenken, war kein Anlass.
Aber der Kaiser nennt den Priester seinen Ministerialen.
Es lässt sich übrigens vermuthen, dass Buotbert ehemals zur
Kapelle des Königs gehört hatte1), sodass seine Ministe-
rialität und eine allfällige Commendation damit sich erklären
würden, oder auch, dass schon die Beneficialleihe eine
laicale, ein Lehen gewesen sei3), nicht eine solche zum
persönlichen Dienst an der Kirche. Dann würde der Fall,
selbst wenn keine Commendation stattgefunden hätte, für
uns nicht in Betracht kommen.
Ton einer Ergebung eines Klerikers beim Empfang
einer Kirche reden dagegen deutlich zwei Freisinger Ur-
kunden, beide aus dem Jahre 815 stammend.
Nach der einen von ihnen8) hatten zwei Priester, Jakob
und Simon, als Beneficium von der Kirche Freising die
Tradition jnne, die einst ihr Onkel, der Priester Arpercht,
an das Bisthum gemacht hatte, nämlich Güter zu Frauenvils
und Umgebung mit mehreren, wahrscheinlich mit zwei
Kirchen* *). Da nun Bischof Hitto hörte, sie wollten dem
bacher, Regesten 1576, Wartmann, Urkundenbuch von St. Gallen II
8. 224 Nr. 615, Waitz, Verfassungsgeschichte III * 8.432 N. 4.
*) Vgl. capit, de villis c. 6 (M. G. h. Capit. I 8.83) und Waitz,
Verfassungsgeschichte III 8.529. — *) Hierdurch setze ich mich mit dem
oben 8.229 A. 2 Gesagten keineswegs in Widerspruch. Darauf kommt
es an, dass innerhalb derselben Leiheform z. B. des reinen Beneficiuma
kein Unterschied gemacht wird. Dagegen wurden gewisse Formen
wie das vassallitische Beneficium oder der Libellarvertrag oder die
Emphyteuse allerdings bevorzugt, wenn man dem Beliehenen namentlich
den Genuss der Kirche zuwenden wollte, womit aber nicht gesagt ist,
dass ein solcher nicht, statt die Kirche weiterzuleihen, sie in Eigenbetrieb
nehmen konnte. Es gab einen eigenlichen und einen lAlmimlim Eigen-
betrieb. — *) Meichelbeck II 8. 176 Nr.331: Dum incognitum non
est, .. qualiter Hitto episcopus et advocatus eius Sigiperht hanc rem,
quam Arperht presbyter proprie hereditatis tradidit ad dmnnm sanctae
Mariae, ad presbyteros Iacobo et Syrnone requirebant, ut ei suum bene*
ficium sine ulla lesione et sine wadium reddidissent eo, quod et a
multis intimatum est, quod in hac causa de domo sanctae Marim* dubi-
tare seu vacillare voluissent — 4) Das geht hervor aus einem Vergleich