Volltext : Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Germanistische Abteilung (Generalreg. 1/50 (1932))

2. Vorwort

Vorwort.

Schon im Jahre 1909 bestand bei der Gesamtredaktion
unserer Zeitschrift die Absicht, zu den 30 Bänden, die da-
mals von der Romanistischen und der Germanistischen Ab-
teilung Vorlagen — die Kanonistische setzte erst 1911 ein —
Register auszugeben. Und zwar nicht beschränkt auf die
Autoren und auf die Sachen der Beitragsüberschriften wie
in dem Register, das 1880 zu Bd. 1—13 der Zeitschrift für
Rechtsgeschichte erschienen war, geschweige denn in der
noch summarischeren Gestalt, in der 1892 dem Bd. 12 der
Romanistischen Abteilung ein Register über Bd. 1—12 der-
selben beigefügt und 1891 dem als Beiheft zur Germanisti-
schen Abteilung ausgegebenen ersten Teile von Rudolf
Hübners Gerichtsurkunden der fränkischen Zeit S. 121—133
ein Register über den germanistischen Inhalt nicht nur von
Bd. 1—12, sondern auch der 13 Bände der älteren Reihe,
im ganzen also über 25 Bände angehängt war. Vielmehr
sollte zu dem Register der Namen der Mitarbeiter mit ihren
Beiträgen sowie derer, deren Werke besprochen worden
waren, aber auch der Nekrologe usw. hinzukommen ein
solches der im Inhalte der Beiträge begegnenden wichtigeren
Sachen und Quellen. Doch allerlei Hindernisse traten der
Ausführung dieses Planes in den Weg, und so mußte sie da-
mals leider unterbleiben.
Für die Rechtsgermanistik war das zunächst in so fern
nicht allzu bedenklich, als seit 1889 Richard Schröder, der
ja selbst elf Bände unserer Germanistischen Abteilung her-
ausgegeben und dreiunddreißig Jahre lang ihrer Redaktion
angehört hat, ihren Inhalt, wofür ihm hier noch nachträg-
lich gedankt sei, bis in die Miszellen und Besprechungen
hinein in seinem Lehrbuche der deutsehen Rechtsgeschichte
an gegebener Stelle aufs sorgfältigste verzeichnete, ein Ver-
fahren, das anerkennenswerterweise Eberhard Freiherr von
Künßberg in den Literaturnachträgen zur 6. und 7. Auflage
weiterzubefolgen bestrebt gewesen ist.

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