Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Germanistische Abteilung (Bd. 31 (1910))

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Karl Haff,

früher erwähnt, die Peitinger erst nach den Schiffen ihrer
Grundherrn berechtigt. Schon im gleichen Ehehaftsrecht
vom Jahre 1435 klagen die Genossen von Peiting über den
Verlust des einträglichen Transportrechtes in eindringlichen
"Worten. Sie schildern das eigenartige Verhalten des da-
maligen Vitztums der Grafschaft Peiting, welcher der benach-
barten Stadt Schongau gegen „zwölf pfund pfening“ das
Recht einräumte, an Stelle der Peitinger „die pallach“ auf
Ruf und Widerruf zu fahren. Das Ehehaftrecht äußert sich,
nachdem es diesen Vorgang in kindlicher Treue geschildert
hat, über die Wirkungen desselben folgendermaßen: und also
furent sy (die Schongauer) die pallen heut zu tag wieder
unser haissen, gunst und willen. Wie bei dem Falle von
Oberammergau, so ist auch hier der gleiche Vorgang be-
merkenswert, nämlich, daß der mit dem Niederlagsrecht aus-
gestattete Ort1) schon frühzeitig sich in eine Art Monopol-
stellung hinsichtlich der Ausübung des Transportgewerbes zu
bringen und die umliegenden Dörfer von diesem einträglichen
Geschäfte auszuschließen verstand. Daß ähnliche Entwick-
lungsgrundsätze auch in anderen von der gleichen Rottstraße
berührten bayrischen Gegenden maßgebend waren, kann mit
weiteren Stellen belegt werden. So erteilte im Jahre 1457
der Herzog von Bayern der Stadt Landsberg ein ausschließ-
liches Rottrecht bezüglich aller in die Niederlage zu Lands-
berg eingeschafften Waren, derart, daß „kein gast noch aus-
mann“ berechtigt sein sollte, den Transport von Landsberg
aus zu besorgen.2) Bei allen an der Rottstraße Mittenwald-
Augsburg in Bayern gelegenen Rott- und Niederlagsorten
das soll gen Peytigo in die Lech sten an die Lende und das snlent
dann die von Peytigo fueren auf wasser und auf dem lande.“
*) Lori 2, 106, Freiheit der Stadt Schongau v. J. 1419: haben wir
denselben unsera bürgern erlaubt und gegunt Gredt in dasselbig kauf-
haus zu machen, also dass man fürbas alle kaufmanschaft darin wol
sezen mag und soll; ferner Lori 2, 158 v. J. 1449, Zeugenaussage: dass
die reichsstrasse und niderlegung von Augspurg sey gegangen, auch
von Schongau gen Ammergau, auch von Schongau gen Beurn. Die* *
Niederlagshäuser heißen auch Gredstädel, siehe oben 8. 270 A. 1 u.
Börlin a. a. 0. 8. 45. — *) Lori 2, 172 v. J. 1457: „dass dasselb trucken
gut unsere burger zu Lantsperg füren sollen und kain gast noch
ausmann.“

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