Alphabetisches Register.
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Kirchenb aulast: über Lokalgewohnheit hinsichtlich derselben
nach dem Preuß. Landr. H, 11. §. 710 und die necessi-
tatis opinio als Erforderniß derselben.103
Kirchenbaulast. Wendung der kleinen Baufälle. Hand-
und Spanndienste bei Stadtkirchen. (Bayreuth, u. Preuß.
Recht.). 203
Klagabweisung, s. Abweisung.
Klagenh äufun g, unächte ..363
Klagenhäufung in Handelssachen ..373
Kompetenz: für die Klage des Gläubigers gegen den
Hauptschuldner, der in dem vorhergegangeneit und bei
einem anderen Gerichte anhängig gewesenen Prozesse des
ersteren gegen des letzteren Bürgen diesem als accessorischer
Intervenient beigestanden hat . . ... . . . . . .
Kompetenz bei der Exekution in Aktiva des Schuldners,
welche in einem anderen Gerichtsbezirke ausstehen . .
Kompetenz zur Verlautbarung eines Vertrages über Forst-
rechtsablvsung, wenn das berechtigte Anwesen und die
belastete Waldung in verschiedenen Gerichtsbezirken liegen
Ueber das Verhältniß der Gerichte zu den Forstpolizeibe-
hörden bei Forstrechtsstreitigkeiten.
Kompetenz der Gerichte nach §. 25 des Forstgesetzes . .
Kompetenz bezüglich der Klage eines vom Staate über-
nommenen standesherrlichen Beamten wegen Gehaltsver-
kürzung . 183
Kompetenz der Handelsgerichte bezüglich der Wechselforder-
ungen gegen Benefizialerben.362
Kompetenz des Kassationshoies für die Pfalz bezüglich einer
Beschwerde über irrige Vertragsauslegung . . . . 72, 86
Kompetenz in Streitigkeiten über Kriegskostensorderungen. 346
Kompetenz bezüglich der reclamatio uxoria nach fränk.
Rechte.252
Kompetenz in der Verlassenschaftssache eines BezirkögerichtS-
aecessisten.196
Desgl. in der Verlassenschaftssache eines zu einer anderen
Pfarrei ernannten, aber vor dem Aufzuge verstorbenen
Pfarrers.177
Ist der Einzelnrichter zuständig, in einer Verlassenschafts-
sache auf den Manifestationseid zu erkennen? ....
Kompetenz bezüglich der Uebertretungen von beurlaubten
Soldaten.
Kompetenz beim Zusammenflüsse von Verbrechen und Ver-
gehen, wenn bezüglich des Vergehens schon ein Verweis-
ungöerkenntniß erging. 357
Kompetenz zur Beschlußfassung aus eine nicht gemischtge-
richtlich geführte Voruntersuchung, in welcher ein Soldat
als Auskunftsperson vernommen wurde.199
Kompetenz zur Wiederaufnahme des eingestellten Strafver-
fahrens gegen einen Angeschuldigten, dessen Verbrechens-
genossen bereits rechtskräftig abgeurtheilt wurden . . . 201
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