Volltext : Dr. J. A. Seuffert's Blätter für Rechtsanwendung (Bd. 27 = N.F. Bd. 7 (1862))

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Alphabetisches Register.

Seite
Prozeßstrafen: können durch Abstand von dem eingewen-

deten Rechtsmittel nicht vermieden werden, wenn bereits
darauf erkannt war.299
Re alla sten: als solche haften die Besoldungen standesherr-
licher Beamten auf den standesherrlichen Gütern ... 85
Realrechte: Dauer der Besitzklage auf Schutz in deren Aus-
übung ..374

Rechtsgesch äste, s. Geschäfte.
Rechtsmittel: Abstand von demselben, s. Abstand
Reclamatio uxoria des fränk. Rechts: vor welchem Ge-
richte hat die Ehefrau die Reklamationsklage anzubringen? 252
Gehört zur Begründung der Reklamation ein schon wirk-
lich entstandener Schaden?. 336
Findet die Reklamation nur bei Verträgen über liegende
Güter Anwendung?.363
Nach welchem Maßstabe ist der merkliche und schwere Nach-
theil zu bemessen?.250
Nemon strat i on: deren Statthaftigkeit gegen ein die Klage
von der Gerichtöschwelle abweisendes Erkenntniß . . . 382
Restitution: von dem Verhältnisse der Restitution gegen
Urtheile und der Jnzidentrestitution unter sich und zur
Appellation nach bayer. Recht . 49, 65, 209, 231, 241, 257

(Berichtigung hiezu S. 256.)
Revision: deren Unzulässigkeit gegen zwei in der Haupt-
sache gleichförmige Erkenntnisse, wenn auf die Klage zwar
ein Verfahren, aber nicht gegen den Beklagten selbst einge-
leitet war.316
Die Bestimmung des §. 54 Ziff, 8 der Prozeßnovelle von
1837 findet auch gegen Steigerer Anwendung ... 22
Rückblick auf das Jahr 1861. 1
Rückfallöstrafen beim Diebstahle, zu Art 276 des StGB,
v. 10. Nov. 1861 343
Scheidung von Tisch und Bett: deren Wirkung bezüglich
des eheherrlichen Züchtigungsrechts. (Bayer. Recht.) . . 352
Soldaten, beurlaubte: Zuständigkeit bezüglich der Uebertret-
ungen derselben.359
Sondergut: in wie fern ein solches für einen nach fränk.
Rechte in allgemeiner Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten
begründet werden könne? ..61
Staatspapiere: über die Lieferungszeit bei Lieferungsge-
schäften über dieselben . . . 137
Standesherrliche Beamte: deren Besoldungen sind
Reallasten der standeöherrlichen Güter ....... 85
Kompetenz bezüglich der Klage eines vom Staate übernom-
menen standesherrlichen Beamten wegen Gehaltsverkürzung 183
Statutenkollision: die Kuratelbeendigung durch Verehe-
lichung betr. 380

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