Volltext : Dr. J. A. Seuffert's Blätter für Rechtsanwendung (Reg. 51/60 (1896))

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VII. Strafrecht und Strafproceß.

Arak behufs Erhöhung der Gährkraft vermischten Hefe LV,
189. Einpumpen künstlicher Kohlensäure in Bier behufs
Erzeugung sog. Champagnerbieres LX, 159.
Art. 73. Aufbewahrung von fremdem, nicht polettirtem
und nicht zur Verarbeitung auf der Mühle bestimmtem
Malze in einem in directer Verbindung mit der Mühle
stehenden Nebenraume durch den Müller E. XI, 359.
Art. 80 Ziff. 4. Zeitpunct, mit welchem das Malz
als „zur Mühle gebracht" erscheint LI, 140.
Art 85. BewußtrechtSwidriges Handeln nicht That- -
bestandsmerkmal LI, 141. Vermögensbeschädigung kein Merk-
mal des Thatbestandes der „Hinterziehung" LI, 172.
Art. 86. Verantwortlichkeit des Dienstherrn für Hand-
lungen der Bediensteten auf Grund zu diesem Artikel er-
lassener ortspolizeilicher Vorschriften LIII, 414.
19) Gesetz betr. den Branntweinaufschlag vom 25. Februar 1880.
Art. 23 Ziff. 6 Art. 42. Zum Begriff „Aufbewahrung"
der Maische LI, 156.
Art. 51. Vermögensbeschädigung kein Merkmal des
Thatbestandes der „Hinterziehung" LI, 172.
28. März 1852.
20) Revidirtes Forstgesetz vom Z«: September 1879.
Art. 36, 40, 75. Beurtheilung der Eigenschaft eines
Waldes als „Schntzwaldung" nach der örtlichen Lage und
Beschaffenheit LVI, 187.
Art. 42. Steinbrüche als Bestandtheile von Waldungen
E. VII, 282.
Art. 43. Begriff der „Schläge" und Holzanflüge
LIV, 60.
Art. 44. Begriff der Alpenweide; Art der Ausübung
E. VII. 317.
Art. 48. Strafbarkeit nicht blos des Eigenthünierö
sondern auck des Besitzers wegen Forstpolizeiübertretungen
E. VII, 329.
Art. 49. Forstfrevel durch dem Forstwirthfchaftöplaue
zuwiderlaufende Holzfastungen in einem Gemcindewalde
Seitens des Nutzungsberechtigten E. VII, 298.
Art. 56 Abs. 3. Ausschluß analoger Anwendung dieser
Bestimmung LIV, 60.
Art. 62. Schadensersatzpflicht durch Nachweis eines
Schadens nicht bedingt E. VII, 301.
Art. 62, 88. Sammtverbindliche Haftung der mehreren
Eigenthünier des Viehes bei Weidefrevel des Hirten E.
VII, 331.
Art. 68. Kosten der Strafvollstreckung E. VII, 298,

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