Einige Berichtigungen.
Seite 40, Note 10, 3. 7, statt: die Diäten ausgenommen, lese man: die
Diäten und Versäumnißgebühren bei auswärtigen Verrichtungen
ausgenommen.
S. 51, Note 3, ist am Schluß beizufügen: Die Eröffnung der wiederholten Ladung
hat, sowie die eines Versäumungserkenntnisses, immer auch an die Parthei selbst zu
geschehen, §. 611. Vergl. §. 25, S. 97 d. Schrift.
S. 61, Note 12, Z. 1, statt: gelten l. galten.
S. 63, Note 1, Z. 5, statt: Motive l. Motion.
S. 69, Note 3, Z. 3 von unten, statt: bezeichnenden l. bezeichneten.
S. 121, Note 9 Schluß, statt: angeführte Schriftstelle l. angeführten
Schriftsteller.
S. 138 und 139: Die bei Ziff. 2) hinter der Klammer stehende Bemerkung: Auch
hier ist der Zugriff u. s. w. gehört auch zugleich zu Ziff. 3) und 4). Durch ein
Druckversehen wurde die Klammer verkürzt.