Inhaltsverzeichnis : Brauer, Eduard: ¬Das mündliche Verfahren vor dem Unterrichter in bürgerlichen Streitsachen

Einige  Berichtigungen.
Seite  40,  Note  10,  3.  7,  statt:  die  Diäten  ausgenommen,  lese  man:  die
Diäten  und  Versäumnißgebühren  bei  auswärtigen  Verrichtungen
ausgenommen.
S.  51,  Note  3,  ist  am  Schluß  beizufügen:  Die  Eröffnung  der  wiederholten  Ladung
hat,  sowie  die  eines  Versäumungserkenntnisses,  immer  auch  an  die  Parthei  selbst  zu
geschehen,  §.  611.  Vergl.  §.  25,  S.  97  d.  Schrift.
S.  61,  Note  12,  Z.  1,  statt:  gelten  l.  galten.
S.  63,  Note  1,  Z.  5,  statt:  Motive  l.  Motion.
S.  69,  Note  3,  Z.  3  von  unten,  statt:  bezeichnenden  l.  bezeichneten.
S.  121,  Note  9  Schluß,  statt:  angeführte  Schriftstelle  l.  angeführten
Schriftsteller.
S.  138  und  139:  Die  bei  Ziff.  2)  hinter  der  Klammer  stehende  Bemerkung:  Auch
hier  ist  der  Zugriff  u.  s.  w.  gehört  auch  zugleich  zu  Ziff.  3)  und  4).  Durch  ein
Druckversehen  wurde  die  Klammer  verkürzt.
            
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