122
Georg Frommhold,
ordentliche Verbreitung der Entails in Schottland zeigt, ohne
Erfolg.1) Doch war andrerseits auch die spätere Gesetz-
gebung bestrebt, die unstreitigen Härten dieses Sonderrechts
tunlichst zu mildem. Von den einzelnen Parlamentsbeschlüssen,
die auf der Grundlage des Mackenzie Act das Entailsrecht
weiter ausbildeten, sind hier besonders folgende anzuführen:
Durch den Montgomery Act to encourage the Improve-
ment of Lands, Tenements and Hereditaments, held under
Settlements of strikt Entail von 1770 (10. George IH c. 51)2)
wurde der Entailbesitzer freier gestellt, ihm die Verpachtung
des Gutes auf 19 bzw. 21 Jahre gestattet sowie ein Anspruch
auf Erstattung des auf bestimmte notwendige Verbesserungen
verwendeten Geldes zu drei Vierteln durch den Erben zuge-
sichert. Die späteren hierauf bezüglichen Gesetze haben in
Einzelheiten die Verfugungsfreiheit des Besitzers noch mehr
erweitert, und der die neuere Rechtsentwicklung abschließende
Entail Amendment (Scotland) Act von 1875 (38. u. 39.Vict.
c. 61) b) hat dann die allgemein in dem schottischen Landes-
kulturgesetze von 1864 zur Verbesserung des Besitztums ge-
währten Befugnisse auch auf die Entailbesitzer ausgedehnt.
Ferner begann in der neueren Zeit die staatliche Gesetz-
gebung eine empfindliche Lücke in diesem Sonderrecht aus-
zufüllen, indem sie sich der Fürsorge für die Witwe des
Entailbesitzers und der jüngeren Geschwister des Entail-
erben widmete, deren Berücksichtigung durch den Stifter
nicht genügend gesichert erschien: denn dieser konnte sogar
ausdrücklich für alle Zukunft die Abfindung des überlebenden
Ehegatten verbieten und die jüngeren Kinder schon durch
bloße Nichterwähnung ausschließen. Der Aberdeen Act von
’) Vgl. Sandford S. 39 ff. Ein Verzeichnis von mehr als 1500 bis
zum Herbst 1830 eingetragenen Entails findet sich bei Fergusson
App. S. 24ff. Im Jahre 1847 war nach Laurence 8. 67 mehr als die
Hälfte der Gesamtfläche gebundener Besitz. Wieviel Entails zurzeit
in Schottland registriert sind, konnte ich nicht feststellen. Doch scheint
nach einer mir freundlichst übermittelten Auskunft des General Registrar
of Sasines in Edinburgh die Zahl der Entails in der Neuzeit stark ab*
zunehmen: in den Jahren 1904—1909 stehen 47 Neueintragungen 115 Auf-
hebungsvermerke gegenüber. — *) Text bei Sandford, App. 8.561 ff»
Duff App. IV 8.189ff., Cowan S. 330ff., vgl. auch Wood S. 8ff. —
*) Text bei Cowan 8.424ff.