Volltext : Dr. J. A. Seuffert's Blätter für Rechtsanwendung (Bd. 30 = N.F. Bd. 10 (1865))

5. Samstag den 21. Jan. 1865. 30. Jahrgang

5.1. Aufschlagsdefraudation, Aufschlagskontravention. Gerichtsstand

Samstag den 21. Jan. 1865.

30. Jahrgang. M L.

Dr. I. A. Seuffert's
lütter kür KechtsanloeMnA
zunächst in Bayern.

Inhalt: Auffchlagsdefraudation, Aufscklagskontravention. Gerichtsstand. —
Auch temporär vensionirte Soldaten baden Ln Strafsachen ihren Ge-
richtsstand vor den bürgerlichen Gerichten. Gerichtsstand eine- de.
urlaubren Soldaten wegen einer von ihm begangenen Handlung, welche
nach Umständen als Vergehen oder als Uebertrekung aufgefaßt werden
kann. — Gerichtsstand eines dienstprät'enren Soldaten bezüglich einer
Anschuldigung wegen Ueberlretung, nachdem in einer vorausgehenden
gemtschr.gerichtlichen Untersuchung dessen Aburtheilung den bürgerlichen
Gerichten überlassen worden war. — Die Kompetenz eines bürger-
lichen Strafgerichtes erstreckt sich nach Ueberlassnng der Einschreikung
gegen einen Soldaten in einer gemischt-gerichtlichen Untersuchung auch
auf die gleichzeitig gegen denselben Soldaten allein vorliegenden An-
schuldigungen. — Haftung der Unmündigen ex lege Aquilia. —- Er.
sorbernisse der Edikralcitation bei der Amortisirung öffentlicher Fonds,
obligarionen.

Aufschlags-efraudation, Aufschlagskontravention. Ge-
richtsstand.
(Einführungsges. v. 10. Nov. 1861 Art. 7 Abs. 2, Art. 31
Abs. 3, 4; Landtagsabschied v. 10. Nov. 1861 Abschn. III
8. 30.)

Wie alle Uebertretungen im weiteren Sinne,
so sind auch die Zuwiderhandlungen gegen die be-
züglich der Konsumtiousauflagen, insbesondere des
Malzaufschlages, geltenden Strafbestimmungen gemäß
Einführungsgesetz vom IO. Nov. 1861 Art. 7 Abs.2
ihrer Natur nach einzutheilen in Uebertretungen
im engeren Sinne (Rechtsverletzungen) und in Po-
lizeiübertretungen oder Kontraventionen (Rechtsge-
fährdungen). In Uebereinstimmung hiemit macht
auch der Art. 3 Ziff. 2 des Einführungsgesetzes den
Unterschied zwischen Defraudationen und Kontraven-
tionen in Bezug auf die Regal- und Steuergefälle,
und hier namentlich bezüglich der Aufschlagsgefälle.
Uebertretungen oder Defraudationen werden verschul-
det durch vorsätzliche Vorenthaltung oder Entziehung
Neue Folge X. Band.

Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer