Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Germanistische Abteilung (Bd. 23 (1902))

7. Studien zu den Reichsgesetzen des XIII. Jahrhunderts

K. Zeumer, Studien zu den Reichsgesetzen des XIII. Jahrhunderts. 61

II.
Studien zu den Reichsgesetzen
des Xlii. Jahrhunderts.
Von
Herrn Professor Dr. Karl Zeumer
in Berlin.
I. Beher die Texte und die Publikation des Mainzer
Reichslandfriedens vom Jahre 1285 .S. 61
II. Pfalbürger.„87
III. Strassenzwang und Strassenregal ........ „ 101
IV. Zu den Nürnberger Reichstagsbeschlüssen vom 19. No-
vember 1274 ..„ 109
I.
Ueber die Texte und die Publikation
des Mainzer Reichslandfriedens Tom Jahre 1235.
Bevor ich auf den Gegenstand selbst eingehe, muss ich
Einiges über die Ausgaben vorausschicken. Der lateinische
Text ist in völlig befriedigender, ja mustergültiger Weise
herausgegeben von Ludwig Weiland in den Constitutiones
et acta publica (Monumenta Germaniae historica, Legum
Sectio IY.) Band II, p. 241 sqq. unter Nr. 196. Der Text
ist im Ganzen gut überliefert durch zwei Abschriften des
XIII. Jahrhunderts, die anscheinend nach verschiedenen
Originalausfertigungen gemacht sind. Bedenken gegen die
Zuverlässigkeit der Ueberlieferung könnten höchstens die
öfter wiederkehrenden deutschen Worte: ‘erenlos und reht-
loss, durch welche die volle Recht- und Friedlosigkeit aus-
gedrückt wird, erregen. Die bessern deutschen Texte bieten
hier *elos und rehtlos’, und das ist wohl die richtigere Formel.
Da aber beide sonst öfter von einander abweichende Ab-
schriften darin übereinstimmen, so fand sich das 'erenlos*
wohl in den beiden Originalen und dürfte deshalb als Ver-
besserungsversuch eines Kanzleibeamten, dem das ‘elos’ nicht
mehr geläufig war, aufzufassen sein.

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