Volltext : Dr. J. A. Seuffert's Blätter für Rechtsanwendung (Bd. 75 (1910))

Literatur.

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Die vorliegende Studie behandelt in über-
sichtlicher systematischer Darstellung jene Bor-
schristen des Reichsrechts, die bestimmt oder
geeignet sind, zum Schutze des bedrohten Gläu-
bigers bei einer zu besorgenden Hypotheken-
gefährdung zu wirken. Sie bilden zugleich
einen wertvollen Kommentar zu §§ 1134,
1135 BGB. K.
12. Das Sonderrecht des Biehkaufes, be-
arbeitet von Rechtsanwalt und Notar
Oskar Hauke nebst einer tierärzt-
lichen Erläuterung der Haupt- und
Vertragsmängel der Haustiere von
Kreistierarzt vr. R. Fröhner. Berlin
1910. Verlag Franz Bahlen.
Preis 5 Mk.
Das Werk enthält in seinem ersten Teile
eine umfassende systematische Erläuterung der
schwierigen Rechtsmaterie, die allen Einzel-
fragen unter Berücksichtigung von Schrifttum
und Rechtsprechung und unter Beleuchtung
der einschlägigen Rechtspartien aus dem allge-
meinen Kaufsrechte gerecht wird. Der zweite
Teil (von Kreistierarzt Or. Fröhner be-
arbeitet) bringt gediegene tierärztliche Aus-
führungen über die Haupt- und Vertrags-
mängel der Haustiere. Ein dritter Teil stellt
außerdeutsche Währschaftsrechte dar. IC
13. Die Reichsgesetze über das Urheber-
recht an Werken der Literatur und
der Tonkunst und das Verlagsrecht
vom 19. Juni 1901, in der Fassung
des Gesetzes vom 22. Mai 1910 zur
Ausführung der revidierten Berner
Übereinkunft vom 13. November 1908,
mit Erläuterungen von vr. Paul
Daube, Geh. Regierungsrat, Vors,
der K. Preuß. Sachverständigen-Kam-
mern. Berlin 1910. Verlag I. Gut-
te ntag. Preis 6 Mk.
Das Werk verarbeitet in Gestalt eines
praktischen Handkommentars vor allem die
wertvollen Grundsätze, welche die preußischen
Sachverständigenkammern für Werke der Lite-
ratur und der Tonkunst in nmimehr fast zehn-
jähriger Praxis bei Anwendung des Urheber-
rechtsgesetzes vom 19. Juni 1901 in ihren
Gutachten vertreten haben. In zweckdienlicher
Weise wird ferner angegliedert eine gedrängte
Erläuterung des Gesetzes über das Verlagsrecht
vom 19. Juni 1901 und in einem Anhänge
die revidierte Berner Übereinkunft nebst den
einschlägigen Literar-Verträgen. K.
14. W. CH. Francke, Oberlandesgerichtsrat
a. D., Tierhalterhaftung. Die be-
sondere Haftung der Tierhalters -und
des Tieraufsichtpflichtigen nach dem
BGB., dargestellt für Juristen und
Nichtjuristen. Hannover 1911. Hel-

wing'scheVerlagsbuchhandlung. 91S.
Preis 2,60 Mk.
Für Juristen bestand wohl kaum ein
dringendes Bedürfnis nach einer neuen Dar-
stellung der bis zum Überdruß behandelten
Tierhalterhaftung. Die Monographie Franckes
ist aber auch für Nichtjuristen berechnet und
mag für solche durch die übersichtliche Grup-
pierung der einschlägigen Vorschriften und
die Wiedergabe der wichtigsten Entscheidungen
der Gerichte, namentlich des Reichsgerichts,
nicht ohne Wert sein. E.
15. vr. A. Sturm, Justizrat, Rechtsanwalt
und K. Notar in Naumburg, Die Form
des Rechts. Ein Beitrag zur allge-
meinen Lehre vom System des BGB.
und des internationalen Friedensrechts
und ein Beitrag zur besonderen Lehre
von der Bereicherungsklage. Hannover
1911. Helwing'sche Verlagsbuch-
handlung. 176 S. Preis 6 Mk.,
geb. 6 Mk.
Die Rudolf Stammler gewidmete
Monographie knüpft an des Verfassers Haupt-
werk: „Die psychologische Grundlage des
Rechts" an und versucht gleich diesem, dem
Rechte eine „neue naturwissenschaftliche Wahr-
heit und ein exaktes Fundament" zu geben; *
während dort das Wesen des Rechtes be-
handelt wurde, ist hier das Problem der
Form in den Vordergrund gestellt. Das
erste, rein rechtsphilosophische Kapitel erörtert
eingehend die „Rechtsform im allgemeinen";
daran schließt sich im zweiten eine kürzere
Darstellung des Formensystems des Bürger-
lichen Gesetzbuchs. Das dritte, für den Prak-
tiker wohl ergiebigste Kapitel gibt unter denr
Titel: „Die Formen der Bereicherungsklage"
ein System der §§ 812—822 BGB., das nicht
nur den Grundgedanken der Bereicherungsklage
darzulegen. sucht, sondern auch in reicher
Kasuistik auf einzelne Fragen eingeht. Das
Schlußkapitel ist dem internationaletr Friedens-
rechte gewidmet. Das Buch ist, insbesondere
im ersten Teile, nicht leicht zu lesen; es
fesselt aber durch den liefen Ernst, mit dem
die schwierigsten Probleme der allgemeinen
Rechtslehre behandelt werden, durch die reiche
Belesenheit des Verfassers, die Vornehmheit
seine Polemik und die Wärme, mit der er
im letzten Kapitel seine internationale Friedens-
idee gegen Stengel u. a. verteidigt. E.
16. Nachtrag zu Delius, Die Beamtenhaft.
flichtgesetze des Reiches und der
Bundesstaaten. Berlin 1910. I.Gut-
te nt ag, Verlagsbuchhandlung. 23 S.
Zu dem oben S. 156 besprochenen Buch
von DeliuS ist im gleichen Format ein
Nachtrag erschienen, der das Gesetz vom
22. Mai 1910 über die Haftung des Reichs

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