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Theodor Knapp,
Nach der Berufszählung von 1895 *) fallen von der land-
wirtschaftlich benützten Gesammtfläche Württembergs gegen
92°/o auf eigenen Besitz der Bewirtschafter2); die Pacht-
betriebe *) machen etwas über 6 °/o der Gesammtfläche aus5);
der kleine Rest kommt auf Gemeindeland, Dienstland, De-
putatland4). Geber den Eigenbesitz kann abgesehen von
den verhältnissmäfsig nicht zahlreichen Fideicommissen —
der Inhaber frei verfügen; namentlich kann er ihn, wenn
er will, stückweise veräussem ; nach dem Tod des Inhabers
geht der Besitz, wenn nicht durch letztwillige Verfügung
anders bestimmt ist, auf die sämmtlichen Kinder oder
sonstigen nächstberechtigten Erben über und wird, wenn sie
sich nicht über ein andres Verfahren verständigen, unter
sie vertheilt. Im Jagstkreis und noch mehr im Donaukreis
zieht dieser rechtlich unbegrenzten Theilbarkeit der Landes-
brauch gewisse Grenzen. Dem entspricht es, wenn sich 1895
im Jagstkreis 2868 landwirtschaftliche Betriebe von 20 und
mehr ha fanden, nach unseren heutigen Begriffen immerhin
schon recht ansehnliche Bauerngüter, im Donaukreis gar
4376 6). Ganz anders im Schwarzwald- und Neckarkreis.
Hier herrscht uneingeschränkte Theilung in solchem Mafse,
dass im Schwarzwaldkreis nur 384, im Neckarkreis gar nur
302 Betriebe von der vorhin angegebenen Grosse zu finden
waren6). Der Gegensatz der verschiedenen Landestheile
wird noch anschaulicher, wenn wir zwei einzelne Oberämter
mit einander vergleichen, etwa das Oberamt Leutkirch und
das Oberamt Esslingen, und der Gesammtzahl der Betriebe
im Oberamt die Zahl der Betriebe mit 10 und mehr ha
gegenüberstellen7). Im Oberamt Leutkirch wurden 1895
*) Ergänzungsband I zu den Württembergischen Jahrbüchern für
Statistik und Landeskunde, herausgeg. von dem K. Statistischen Landes-
amt: die Ergebnisse der Berufs- und Gewerbezählung von 1895 in
Württemberg. 3. Heft: Begleitworte zu den Ergebnissen u. s. w. von
Finanzrat Dr. Losch. Stuttgart 1900. — ») a. O. S. 63*. — *) Zu
denen auch die auf Theilbau bewirthschafteten Flächen 8. 65* zu
rechnen sind. — *) a. 0. 8. 65*. — *) Ergänzungsband I zu den WJB.
2. Heft. Tab. 11. 8. 5. — •) Ebd. — T) Ergänzungsband II zu den
Württb. Jahrbüchern: Grundlagen einer württembergischen Gemeinde-