3.
Die Savigny-Stiftung seit 1880
von Heinrich Brunner
Die Savigny-Stiftung seit 1880.
Von
Heinrich Brunner.
Im ersten Bande dieser Zeitschrift*) veröffentlichte Georg
Bruns einen Aufsatz: Die Savigny-Stiftung, worin er die Ent-
stehung der Stiftung besprach, ihr Statut und die Geschäfts-
ordnung des Curatoriums mittheilte und über die Wirksam-
keit der Stiftung berichtete.
Heute dürfte es an der Zeit sein eine Uebersieht über
die Thatigkeit zusammenzustellen, welche die Savigny-
Stiftung in den seither verflossenen einundzwanzig Jahren
entfaltet hat.
Das Statut hat am 27.Dezember 1887 unter Zustimmung
der betheiligten Akademien und mit Genehmigung des preußi-
schen Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medici nal-
angelegenheiten folgenden Zusatz zu § 16 erhalten:
Die verfügende Akademie ist berechtigt auf Antrag
des Curatoriums die Zinsenmasse Ins zu einem Fünftel
zur Unterstützung periodischer Publi caiionen, welche zu
den Zwecken det' Savigny-Stiftung in Beziehung stehen,
zu verwenden.
Demgemäfs ist der Zeitschrift der Savigny-Stiftung seit
dem Jahre 1888 von den Akademien München, Berlin und
Wien auf Antrag des Curatoriums alljährlich ein Zuschuss
von sechshundert Mark bewilligt worden. Der Umfang der
Zeitschrift konnte seitdem im Bedarfsfälle wesentlich er-
weitert werden.
Nach § 13 des Statuts sollte von demjenigen Zeitpuncte
an, da das Kapitalvermögen der Stiftung die Summe von
l) Band XIV der ganzen Reihe.
Zeitschrift für Rechtsgeschichte. XXII. Germ. Äbth.