Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Germanistische Abteilung (Bd. 22 (1901))

Germanistische Chronik.

465

Kundmachung.
Die rechts* und staatswissenschaftliche Facultät der k. k. Universität
zu Wien stellt auf Grund einer Widmung des Herrn Hofrathes Professor
Dr. Anton Menger und der Juristischen Gesellschaft in Wien die
folgenden zwei Pr ei saufgaben:
1. Quellenmäfsige Darstellung der österreichischen Verfassung-
Seschichte seit dem 16. Jahrhundert, event. eines wichtigen Theiles
erselhen.
2. Quellenmäfsige Darstellung der Rechtsentwicklung auf einem
Theilgebiete des österreichischen Privatrechtes von der Reception
des römischen Rechtes bis zur Codiflcation.
Bewerbungsschriften sind spätestens bis letzten December 1905
in druckfertigem Zustande an das Decanat der rechts- und staats-
wissenschaftlichen Facultät in Wien einzusenden.
Sie müssen in deutscher Sprache abgefasst sein und dürfen den
Namen des Verfassers nicht enthalten, sondern sind mit einem Wahlspruche
zu versehen. Der Name des Verfassers ist in einem versiegelten Zettel zu
verzeichnen, welcher aussen denselben Wahlspruch trägt und der Arbeit
beizulegen ist.
Der ausgeschriebene Preis für jede der beiden Aufgaben beträgt je
zweitausend Kronen.
Falls der eine der beiden ausgeschriebenen Preise keiner Arbeit zu-
erkannt wird, kann der Preis für die gekrönte Arbeit auf das Doppelte
erhöht werden.
Der Preis wird zu einer Hälfte sofort nach seiner Zuerkennung aus-
bezahlt, zur anderen Hälfte nach Veröffentlichung der Preisschrift durch
den Druck.
Das Preisgericht wird für jede der genannten Preisaufgaben besonders
gebildet und besteht aus je drei Mitgliedern, deren zwei das Professoren-
collegium der rechts- und staatswissenschaftlichen Facultät in Wien wählt,
eines die Juristische Gesellschaft ernennen wird.
Wien, im October 1900.
Die rechts- und staatswissenschaftliche Facultät
der k. k. Universität.

Zeitschrift für Bechtsgeschichte. XXII. Germ. Abth.

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer