26.2.
Mittheilungen aus der Praxis
26.2.1.
Kann nach bayerischem Landrechte der Käufer eines Immobile, welcher in dessen Besitz gesetzt ist, wegen nicht am bestimmten Termine vollzogener Vertragsverlautbarung die Zahlung landesüblicher Zinsen aus dem noch nicht erlegten Kaufschillinge verweigern?
348 Immobilienkauf. Zinsen. Bayer. Recht.
eine Huldigung gebracht, das nationale Bedürfniß
befriedigt, „ein intellektueller Reflex des gothischen
Styles" hergestellt werde!!-Indem wir hier-
mit von K nutze scheiden, darf ich nicht verschweigen,
daß kein Referat diesem eigenthümlichen Geiste völ-
lig gerecht werden kann: die Skizze verwischt den
Eindruck der trotz alles exzentrischen Gebahrens be-
achtenswerthen, zum Theile glänzenden Entwickelun-
gen, und seine Verdienste um Einzellehren wa-
ren ohnehin nicht zu würdigen; es hätte sonst seine
Lehre von den Jnhaberpapieren, die Kreationstheorie
im Wechselrechte und Anderes rühmende Erwähnung
gefunden.
Anknüpfend an das zuletzt Gesagte, unterlasse
ich nicht, nochmals ausdrücklich zu betonen, daß die
vorliegende Schilderung der civilistischen Reformbe-
wegung sich überhaupt auf das Feld der „all-
gemeinen Fragen" beschränken wollte. So
kommt es, daß manche von den besten Männern
der reformatorischen Richtung nur flüchtig berührt
wurden: man wird Windscheid, Brinz, Bähr,
n. A. in der ausführlicheren Besprechung ungern
vermissen; allein es lag im Plane dieses Aufsatzes,
die Reform des Einzelnen, vielleicht die wichti-
gere und fruchtbarere Seite des gegenwärtigen
Fortschrittes, noch nicht in Betracht zu ziehen.
(Schluß folgt.)
Mittheilungen ans der Praxis.
Kann nach bayerischem Landrechte der Käufer eines Immo-
bile, welcher in dessen Besitz gesetzt ist, wegen nicht am be-
stimmten Termine vollzogener Vertragsverlautbarung die
Zahlung landesüblicher Zinsen aus dem noch nicht erlegten
Kaufschillinge verweigern?
S. verkaufte sein Gesammtanwesen an M.,
und wurde dasselbe am 1. Dezember 1854 Letzte-