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angegebenen Here.
Maß vol zumachen/more communi des gemeinen Inquistion-Proces
ses die Zeugen eydlich abgehöret. Bey dem (1.) und (2.) indicio brauchte -
es keiner Zeugen=Verhör / denn die Registraturen ex Actis bewiesen dieselben -
genungsam. Das indicium (3.) bestärckte testisl. & 2. (der in der
summarischen Aussage testis 7. gewesen war) dadurch: Daß etwa eine
Stunde hernach / als Köpens Frau Inquisitin zur Rede gesetzt/ die Köppin
gantz voller Läuse worden, als wann Sie besäet gewesen / und wären diese
Läuse durch das offene Fenster als ein Nebel wie Kleyen augenscheinlich eingezogen -
/ und ob schon andere Leute mehe zugegen gewesen / dennoch auff niemand -
als die Köppingefallen. Die Köppin sey so bald in der Inquisitin
Hauß gegangen / und nachdem Sie solche nicht angetroffen / habe Sie die
Läuse der Inquisitin Manne und andern gewiesen / die selbst dafür gehalten -
/ daß dieses nicht mit rechten Dingen zugehe. Hierauff habe Sie die
Lause in der Inquisitin Hofe abgekehret / und waͤren selbe auch hernach wegblieben -
/ und nicht wiederkommen. (in respons. ad artic. probator. 6. biß
Jges schiene hiernächst Inquisitin sich noch mehr verdächtig zu ma=15.) -
chen / daß Sie ad artic. inquisit. 46. gar nicht gestehen wollen / daß Sie die
Köppin wegen des Kinder=Zancks zur Rede gesetzt hätte; ja daß Sie ad
artic inquis. 56. gestanden / wie Sie darüber hefftig erschrocken / und nichte
antworten konnen/ als Ihr wegen der Läuse extra protocollum Vorhaltung -
geschehen. Was das (4) indicium betrifft/ deponiret testis 4. ad
art, probat. 17. biß 21. item ad interrogatoria ad artic. 19. und 20. daß
Jhr Mann Christian Mend mit der Inquisitæ Manne auff dem Felde sich
gerungen gehabt / darüber dieser letzte einen üblen Fall gethan. Als nun
der Zeugin Mann der Inquisitin es nicht nach Jhren Willen machen und
Artztlohn geben wollen / so hätte diese oder dero Schwester /welches Zeugin
vergessen) gesagt: Er der Zeugin Mann solte betrübet werden / und habe
das Kind also fort zustöhnen angefangen / sey Jhm auch drey Tage brauf
der Arm und die Hand verlahmet ingleichen sey Jhren Manne in der Nacht
nach beschehenen Ringen so angst gewesen, daß Er nicht bleiben können / habe -
es auch so fort der Inquisitin zugedacht. Bey dem (5) indicio deponiren -
zwar testis; & c. ad art. prob. 21. biß 27. nichts sonderliches / das
Inquisitin graviren könte; Aber was das (6) indicium belanget bestarcken -
testis 1. & 2. (in summar. depos. 7.) Ihre vorhero gethane summarischen -
Aussagen eydlich adartic. probat. 3 biß 37. und scheinet inquisita
graviret zu werden / daß Sie art. inquis. 94. & 9. nicht gestehen will / mit
dem Zeugen / wie er angegeben / geredet zu haben / ingleichen / daß Sie ad artic. -
inquis. 96. läugnet / daß Sie damahls sehr ängstlich gethan / welches
doch
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte
DFG