Volltext : Kritische Zeitschrift für Rechtswissenschaft und Gesetzgebung des Auslandes (Bd. 21 (1849))

im Königreich der Niederlande. 125
das Verleihen einer richterlichen Gewalt an den Staats-
rath in administrativen Sachen, der vorgeschriebene jähr-
liche Anschlag von Einnahmen und Ausgaben, die ge-
setzliche Entscheidung der Streitigkeiten zwischen der
richterlichen und der administrativen Gewalt; die Bestim-
mung , dass von den Mitgliedern der Staatsbehörde
nur der General - Procurator des Cassationshofes lebens-
länglich angestellt werden sollte. — Allgemein wurde
das Verlangen nach einem Ministerwechsel ausgesprochen,
von etlichen Seiten sogar Volksdemonstrationen gegen die
Regierung angekündigt, bis endlich der König den Vor-
sitzer der zweiten Kammer, den Herrn Boreel van
Hoogeianden, am 13. März zu sich kommen liess
und ihm auftrug, der zweiten Kammer zu melden, dass
er ihr die völlige Freiheit gebe, den Grund zu legen
zu einer Revision des Grundgesetzes in dem Umfange,
als sie es wünschenswert!, achtete. Diese ersten Schritte
des Königs wurden sowohl in der Residenz als in den
Hauptstädten des Landes mit Freudedemonstrationen be-
antwortet. Die zweite Kammer, ohne sich weiter um
die 27 Gesetzesentwürfe zu bekümmern, hatte bereits
am 16. März dem Könige ihren Bericht eingereicht, wel-
cher die folgenden fünfzehn Hauptpunkte enthielt.
1) Aufhebung der Stände, insofern sie als Staats-
körper politische Rechte ausüben.
2) Während nur einzelne Mitglieder die Anordnung
des Wahlrechtes einem Particulargesetze zu überlassen
wünschten, verlangten bei weitem die Meisten, dass die
Hauptgrundsätze, welche sich auf das Wahlrecht bezie-
hen, im Grundgesetze selbst aufgenommen werden sollten
und sprachen sich gegen die direkten Wahlen bei der
Ernennung von Mitgliedern der zweiten Kammer, der
Provinzialstände und der Gemeinderäthe aus. Nur ein-
zelne Mitglieder billigten die direkte Wahlart mit einem
Census. Die Anordnung des Wahlrechtes war sowohl
während der Bearbeitung des Entwurfes wie während den
öffentlichen Berathungen der Brennpunkt des Streites,

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