Genfer Gesetz über Verbesserung der Gefängnisse. 489
transitorische Bestimmungen vor. — Das nene Gesetz wird
seine Wirkung nicht verfehlen, da es von dem Vorwurfe
einer zu milden Behandlung der Gefangenen eben so wie vor
dem Fehler sich frei hält, das System der absoluten Isolirung
als allgemeine Regel zu sanctioniren, während die Verwal-
tung durch das Gesetz mit der nöthigen Gewalt versehen
wird, gegen einzelne Individuen von dem strengen Systeme
Gebrauch zu machen.