Objekt : Ideen zu einer erneuerten Kritik der Vernunft - Kritik der Urtheilskraft (Theil 1)

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verden,  davon  s.  unten.)  Soll  num  hieraus,  dafs  die  Erkenntnisse -
  wie  schön  u.  s.  w.  aus  dem  Gefülle  entspringen,
gefolgert  werden,  dieselben  könnten  nie  auf  bestimmte  Begrisse -
  und  Regeln  gebracht  werden  *),  so  mus  dem  durchaus -
  widersprochen  werden:  denn  so  gut  die  Regeln  der  Logik, -
  die  auch  nur  Aussprüche  des  Gefühls  sind,  in  bestimmten -
  Begriffen  gegeben  werden  können,  können  und  müssen  es
auch  die  Regelu  der  Aesthetik  (wie  wir  auch  noch  weiterhin
sehen  werden).  Daraus  würdem  schöne  Wissenschaften  werden! -
  denn  auf  dieselbe  Begrifslosigkeit  macht  z.  B.  Herbart -
  für  die  Moral  Anspruch,  dieselbe  müste  man  dann  für
die  Logik  fordern,  für  den  Generalbass  u.  s.  w.  —  Die
Hauptsache  ist,  dafs  man  das  festhalte,  das  alle  Arten  des
Gefülls,  die  hier  Urtheilskraft  heissen,  und  immerhin  heisen
mögen,  doch  nichts  anderes  als  Gefiülle  der  Lust  und  Unlust
sind,  wie  wir  gezeigt  haben,  obgleich  Fries  dem  geradezu
viderspricht  **).  Deun  das  einzige,  was  er  als  eine  andere
Bestimmung  des  Gefühls  anführt,  das  es  ein  Vermögen  über
den  Werth  zu  urtheilen  sey  *),  spricht  gerade  gegen  ihn!
Er  mag  uns  doch  einmal  sagen,  was  Werth  sey?  und  was
nus  das  Kriterium  desselben  giebt?  —  Wir  dagegen  können
ihn  auf  die  Erfahrung  aufmerksam  machen:  dass  alle
Werthbestimmung  aus  dem  Gefühle  der  Lust  und  Unlust -
  entspringe,  und  der  Mensch  kein  anderes  Kriterium
für  sie  habe;  dass  der  Grad  des  Werthes  einer  Sache
nichts  anders  sey,  als  der  Grad  ihrer  Fähigkeit,  uns
Lust,  Vergnügen,  Wohlgefallen,  (freilich  nicht  blos  sinnliches) -
  zu  erwecken.  Ist  der  Werch  auch  nur  so  eine  knbere -
  Eigenschaft  der  Dinge,  die  nur  wahrgenommen  iu  werden -
  braucht?  —
*)-Vergl.  Ebendas.  S.  345.  2)  a.  4.  O.  S.  341.
***)  Ebendas.  S.  347.
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