Volltext : Archiv für practische Rechtswissenschaft aus dem Gebiete des Civilrechts, des Civilprozesses und des Criminalrechts (N.F. Bd. 15 = 3.F. Bd. 4 (1889))

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D. <Ftt«rarische Anzeige.
Brandenburg-Preußens Rechtsverrvaltung und Rechls-
vrrfassung dargestellt im Wirken seiner Landesfürsten und
obersten Justizbeamten von vr. Adolf Itöftel, Präsidenten
der Justizprüfungskommission, Vortragendem Rate im Justiz-
ministerium, ordentlichem Honorarprofessor an der Universität
Berlin. Zwei Bände gr. 8", bei Franz Bahlen, Berlin,
Bd. I S. L1I und 448, Bd. II S. 774; Preis: geheftet
22 M., gebunden 26 M.
Der Verfasser liefert in diesem, in der vorigen Umschau
nur kurz angezeigten Werke eine Parallele zu seiner im Jahre
1872 erschienenen „Entwickelung des gelehrten Richtertums".
Wie es damals sein Ziel war, an der Hand einer Special-
untersuchung, welche von den Verhältnissen eines deutschen
Kleinstaats — Kurhessen — ihren Ausgang nahm, die Ent-
stehung der heutigen deutschen Gerichte darzulegen, so ist es
in gegenwärtiger Schrift seine Absicht, aus den Verhältnissen
heraus, welche den Großstaat Preußen schufen, die Entstehung
der deutschen Ministerialinstanzen zu entwickeln. Als seine
eigentliche Aufgabe betrachtet er es hierbei, das Wirken der hohen-
zollernschen Landesherrn und der die preußisch-brandenburgische
Rechtsverwaltung leitenden höchsten Beamten (der Kanzler,
Räte und Justizminister) — insbesondere soweit dasselbe die
schließlich in die Verfassung übergegangen Hauptsätze, durch
welche die Ausübung der landesherlichen, gesetzgebenden- und
richterlichen Gewalt geregelt wird, betrifft — im Lichte ihrer
Zeit zu schildern und zwar bis zur Verkündigung der Ver-
fassungsurkunde vom 1. Januar 1850. Eine weitere Dar-
stellung der preußischen Rechtsverwaltung von diesem Zeit-
punkt bis in die Neuzeit ist nicht beabsichtigt, da, wie der
Verfasser mit Recht sagt, die Personen und Dinge, mit welchen
sich eine solche Darstellung zu befassen hätte, noch zu sehr
in die Gegenwart hereinragen, um sie zum Gegenstand einer
historischen Darstellung zu machen. Immerhin handelt es sich
auch so um ein Gebiet von nahezu siebenhundert Jahren,
welches zudem bis jetzt in vielen Teilen gar nicht, in Änderen
nur wenig cultivirt worden ist.
Daß der Verfasser einer so Überaus schwierigen und mühe-
vollen Aufgabe überhaupt näher trat, dazu hat ihn der be-
sondere Erfolg ermuntert, der ihm bezüglich seiner im Jahre

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