Volltext : Archiv für practische Rechtswissenschaft aus dem Gebiete des Civilrechts, des Civilprozesses und des Criminalrechts (N.F. Bd. 15 = 3.F. Bd. 4 (1889))

Literarische Umschau.

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Wsssengebrauch von Fritz van Cslkrr (München, Theod.
Ackermann, S. 80, 8O).
Die Gemeindekrankenversicherung, Unfall-
versicherung und gemeindliche Armenpflege, eine
volkswirtschaftliche Studie über die Wirkung der Reichsver-
sicherungsgesetze von Fran) Haushälter (München, Theod.
Ackermann, S. 62, 8°).
Zur Lehre vom Miteigentum nach römischem Recht
und nach dem Entwürfe eines bürgerlichen Gesetz-
buchs von Gustav Dietz, Gerichtsasseffor in Meiningen,
(Leipzig, Ed. H. Mayer, S. 66, 8v, 2 M.).
Ueber die materiell rechtlichen Voraussetzungen
des Psändungspfandrechts von I. Riehls Gerichtsasseffor in
Hildesheim. (Berlin, F. V ah len, S. 80, 80).
Berufung und Thätigkeit der Generalversammlung
der AKtiengesellschasten nach dem Reichsgesetz betr. die Kom-
manditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften
vom 18. Juli 1884 von T. Hergenhahn, (Berlin, F.
Bahlen, S. VIII und 174, 8°, 2,60 M).
Ueber das Begnadigungsrecht hauptsächlich vom staats-
und strafprozeßrechtlichen Standpunkt aus; ein Beitrag zur
Dogmatik des gegenwärtig in Deutschland geltenden Rechts;
Jnaugural-Differtation von Hugo Elsas, Justizreferendar in
Cannstatt (Mannheim, I. Bensheimer, S. 136, 8^;
2,40 M.).
Sammlung der Bescheide, Beschlüsse und Re-
kursentscheidungendes Reichs-Verfichernngsamts nebst
den wichtigsten Rundschreiben desselben, systematisch zusammen-
gestellt von I. Z-chmitz, Herausgeber der der „Arbeiter-Ver-
sicherung" (Berlin, Siemenroth u. Worms, S. XVI
und 434, gr. 8v, geh. 6 M., geb. 7 M.).
Als Teil der „Handbibliothek des österreichischen Rechts":
der österreichische Strafprozeß unter Berücksichtigung der
Rechtsprechung des Cassationshofs systematisch dargestellt von
vr. Friedrich Rnlf, Regierungsrat und Professor in Prag,
zweite durchgesehene Auflage, (Wien und Pra g, F Temp sky,
Leipzig, G. Freitag, S. IV und 348, brosch. 5 M.,
geb. 7 M.).
Aus dem Verlage von C. H. Beck in Nördlingen:
Das Reichspretzgesetz vom 7. Mai 1874, unter Berück-
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