6.27.
Unfallversicherungsgesetz. - Betriebsunfall. - Erfordernisse. - Bleivergiftung. - Gewerbekrankheit
2. Abthlg.
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genommen, durch eine nach dem Verzicht auf die Erbschaft
erfolgte stillschweigende Annahme derselben werde diesem Ver-
zichte seine Wirksamkeit nicht entzogen. Diese Auffassung
würde aber rechtsirrig sein. Nach Art. 790 des B. G.-B.
dürfen die Erben, welche auf die Erbschaft verzichtet haben,
solange das Recht der Annahme nicht verjährt und die Erbschaft
nicht schon (an ihrer Stelle) von anderen Erben angenommen
worden ist, die Erbschaft immer noch annehmen. Auch kann diese
Annahme, wie sowohl in der Rechtsprechung, als von den
Schriftstellern angenommen wird, nicht blos ausdrücklich, sondern
auch stillschweigend geschehen. Die auf Grund des Art. 790
in wirksamer Weise erfolgte nachträgliche Annahme der Erb-
schaft entzieht aber nothwendig dem vorhergegangenen Verzicht
seine Wirkung. Das Oberlandesgericht mußte deshalb, wenn
es annahm, in der Vornahme der Versteigerung könne an sich
eine Annahme der Erbschaft liegen, prüfen, ob nicht die
im Art. 790 vorgesehenen Voraussetzungen für die Wirksamkeit
der Annahme gegeben seien und ob die Versteigerung des
ganzen Hauses, von dem nur 2/o käuflich erworben waren,
nicht als eine Handlung anzusehen sei, welche die Absicht der
Erbschaftsannahme nothwendig voraussetze. Da es dies nicht
gethan, sondern der Vornahme der Versteigerung durch die
Revisionsbeklagten lediglich deshalb die von den Klägern be-
hauptete Wirkung versagt hat, weil diese Versteigerung erst
nach der Verzichtserklärung erfolgt sei, mußte das angefochtene
Urtheil aufgehoben werden.
Reichsgericht. Sitzung vom 1. Februar 1898.
Unfallversichernngsgesetz. — Betriebsunfall. —
Erfordernisse. — Bleivergiftung. — Gewerbe-
krankheit.
Unter Unfall bei dem Betriebe im Sinne des
Unfallversichernngsgesetzes ist ein mit dem
Betriebe in Verbindung stehendes plötzlich ein-
tretendes, zeitlich bestimmtes E r e i g n i ß zu v e r st e h e n.
Eine in Folge der,Beschäftignng an einem
Bleibade, wenn auch in wenigen Tagen, ein-
getretene Bleivergiftung stellt demnach