Full text: Archiv für das Zivil- und Kriminalrecht der Königlich-Preussischen Rheinprovinzen (Bd. 93 = N.F. Bd. 86 (1898))

5.34. Versäumnißurtheil. - Ausbleiben des Beklagten. - Vertagung. - Ladung zu dem neuen Termine

1. Abthlg.

109

nach dem Wortlaut der Art. 1382 und 1383 des B. G.-B.
kommt es unter Ausschluß jeder anderswoher hergeleiteten
Einschränkung lediglich darauf au, ob ein Schaden entstanden
ist, ob ein schuldhaftes Verhalten einer Person vorliegt und ob
zwischen dem Schaden und dem schuldhaften Verhalten ein ur-
sächlicher Zusammenhang besteht. Diese drei Erfordernisse sind
Untergebens vorhanden.
III. Senat. Sitzung vom 4. Januar 1898.
Rechtsanwälte: Johnen II — Kausen.

Versäiimnißurtheil. — Ausbleiben des Beklagten.
— Vertagung. — Ladung zu dem neuen Termine.
Wird in dem zur .mündlich en Verhandlung be-
stimmten Termine beim Ausbleiben des Be-
klagten e i n V e r s ä u m n i ß u r h e i I nicht erlassen,
so ist dieser in allen Fällen, also nicht blos
bei Zurückweisung des Antrags auf Erlas-
sung des Versäumnißurtheils, sondern auch
bei einer ohneBeantragung de sVe rsäumniß -
urtheils auf Antrag erfolgten Vertagung
zu dem anberaumten neue n Ter minezu laden,
in letzterem sonach ohne dieseLadung derEr-
laß des Versäumnißurtheils unzulässig.
Leysieffer & Cie. — Knorzen u. Gen.
So entschieden unter Zurückweisung des Antrages der
Klägerin, Firma Leysieffer & Cie., auf Erlassung des Ver-
säumnißurtheils gegen die Beklagten, Eheleute Knörzen, aus
folgenden
Gründen:
Die Klägerin hat gegen das Urtheil des Kgl. Landgerichts
zu Koblenz vom 26. Februar 1896, wodurch ihre Klage gegen
die Beklagten 1) Wittwe W. Bayer, 2) Eheleute Knörzen und
3) G. Levy kostenfällig abgewiesen worden ist, gegenüber den
Beklagten Wittwe Bayer und Eheleuten Knörzen Berufung
eingelegt und auch die Letzteren zur Verhandlung hierüber zu
dem Termine vom 11. Juli 1896 laden lassen. Die Eheleute
Knörzen sind jedoch weder in diesem, noch in einem der vielen

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