Begriff der Culpa.
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Ich glaube jetzt den Beweis vollkommen geführt
zu haben, daß es keine von der culpa levis verschiedene ¬
levissima gebe, und daß jene selbst das geringste
Versehen in sich begreife. Wäre dieser Punkt nicht zu
wichtig, so fürchtete ich bald zu weitläuftig geworden
zu seyn.
Sehr natürlich entsteht hier die Frage: was bezeichnen ¬
denn die häufig vorkommende verschiedene Ausdrücke, =
wenn sie nicht verschiedenen Graden der culpa
entsprechen? Jch glaube, die verschiedenen Richtungen
der Sorgfalt, zu der jemand verbunden ist: diese Verbindlichkeit =
kann allerdings sehr verschieden seyn; uur
so, daß auf sie, wenn nicht mehr, doch gewiß eben so
viel die Natur des Verhältnisses, worinn der laedens
zu dem lädirten steht, als die Frage, ob er Vortheil
ziehe, Einfluß hat, und zwar auf eine Art, wie dies
bey verschiedenen Graden ohnmöglich wäre. Die Erörterung =
dieses enthält die Beantwortung der zweyten
von mir aufgeworfenen Frage (§. 4.).
§. 9.
Die Handlungen des einen Bürgers sind der Willkühr =
eines andern nicht eher unterworfen, bis irgend