fullscreen : Handbuch des Schleswig-Holsteinischen Privatrechts (Bd. 3, Abt. 2)

Drittes  Hauptst.  Verhältnisse  m.  d.  Auslande.
663
§.  116.
Verhältnisse  der  Herzogthümer  zu  andern  Staaten.
a)  Von  frühern  Zeiten  her.
Mit  den  einzelnen  Territorien  des  Deutschen  Reiches  stand
das  Herzogthum  Holstein  ehemals  in  keiner  weitern  Verbindung, ¬
  als  die  Reichs=  und  Kreisverfassung  mit  sich  brachte.
Bemerkenswerth  scheint  es  indeß  zu  seyn,  daß  der  König  noch
in  der  ersten  Hälfte  des  vorigen  Jahrhunderts  bei  mehreren
34),  deren  Anstellung  auf  beReichsstädten =
  Agenten  hatte
sondere  Verbindungen  zu  deuten  scheint.  Vielleicht  bezog
sie  sich  auf  die  damals  noch  üblichen  Werbungen.  Mit  den
näheren  Nachbaren  Hamburg  und  Lübeck  standen  dagegen
die  Herzogthümer  in  mehrfachen  Verhältnissen.  Mit  beiden
Städten  wurden  im  Jahre  1470  die  Segeberger  Concordate ¬
  abgeschlossen  35).  Aus  diesem  Vertrage  hat  man
die  zwischen  Hamburg  und  den  Herzogthümern  wenigstens
zwischen  Hamburg  und  Holstein  fortwährend  bestehende  Arrestfreiheit =
  abgeleitet.  Die  Sache  ist  indeß  ungewiß.  Auf  jeden
Fall  hat  sich  eine  solche  Arrestfreiheit,  in  Verhältniß  zu  Lübeck, =
  nicht  erhalten.  Auf  dem  Grund  jenes  Vertrages  hat
die  Schleswig=Holsteinische  Ritterschaft  früherhin  auf  Zollfreiheit =
  in  Lübeck  Anspruch  gemacht  36).  Daß  indeß  die  ehemals =
  bestehende  Zollfreiheit  der  Holsteiner  in  Lübeck  längst
34)  Solche  Agenten  sind  in
terschaft  an  die  Regierung,  diese
den  älteren  Jahrgängen  des
Zollfreiheit  betreffend,  vom  26sten
Oct.  1744  ist  abgedruckt  in  v.
Staatskalenders  aufgeführt.
Eggers  deutschem  Magazin  VI.
35)  Vgl.  Pauly  s  Beiträge
Bd.  S.  1168.  Die  reciproI. =
  Bd.  S.  165  u.  f.  und  Stb.
que  Zollfreiheit  zwischen  Holstein
Mag.  II.  Bd.  S.  709  u.  IX.  Bd.
und  Lübeck  beruhte  übrigens  auf
S.  583,  auch  oben  in  diesem
noch  älteren  Privilegien,  namentBande =
  S.  260.
lich  v.  1247  u.  1302.  Dreyers
Einleitung  S.  145.
36)  Eine  Vorstellung  der  Rit=  |
            
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