Metadaten : Alphabetisches Verzeichniß sämmtlicher in dem Departement des Königl. Preuß. Oberlandesgerichts von Sachsen zu Naumburg belegenen Städte, Flecken, Dörfer, Vorwerke u.s.w. (1)

295  herrlichkeit -
  darüder  steht  dem  Geschlechte  der  Grafen  und  Herren =
  von  Bünau  zu,  welches  seit  mehreren  Jahrhunderten  nicht
nur  in  dem  Fürstenthume  Altenburg  das  Ritg.  Priesnitz,  dessen
Grund  und  Boden  im  J.  1678  als  Erbzinsguth  in  einzelnen  ausgethan =
  worden  ist,  sondern  auch  einige  Gerechtsame  besitzt,  die  durch
seinen  jedesmaligen  Geschlechtsältesten  ausgeübt  werden.  Zu  diesen
Gerechtsamen  gehört  ein  dominium  directum  über  einige  theils  in
dem  gedachten  Fürstenthume  Altenburg,  theils  in  dem  Bezirke  der
Aemter  Weißenfels  und  Tautenburg  belegene  sogenannte  Siedelhöfe,
namentlich  auch  über  das  getheilte  Rittergüthlein  Nöbeditz.  Dieses
Verhältniß  der  Siedelhofsbesitzer  ist  aber  blos  auf  den  Grund  und
Boden  beschränkt,  so  daß  die  Acquisitions=Urkunden  darüber  von
dem  jedesmaligen  Geschlechtsältesten  bestätigt  und  die  Besitzer  sodann -
  von  ihm  beliehen  und  in  vorkommenden  Fällen  zu  den  Verschuldungen -
  eines  solchen  Feudi  die  Consense  ertheilt  werden.  Einen =
  eigentlichen  Gerichtshof  hat  das  von  Bünau'sche  Geschlecht
nicht  constituirt.
Nöben  b.  Zeitz.  —  Dorf  nach  Crossen  egpf.  —  27  H.  185  E.  —  Kr.
Zeitz.  —  Patr.  Ger.  zu  Crossen.  —  Außer  der  Pfarrwohnung
befinden  sich  im  Dorfe  noch  ein  gräfl.  Schloß,  ein  Vorwerk,  eine
Schäferei,  eine  Frohnveste,  herrschaftl.  Ziegelhaus  und  ein  Eisenhammerwerk. -

Nödern;  —  siehe  Näthern.
Nödissen;  —  siehe  Nedisen.
Nödlitz.  —  Dorf  mit  1  Rttg.  am  Nödlitzbache,  nach  Wildschütz  egpf.
—  13  H.  77  E.  —  Kr.  Weißenfels.  —  Ld.  Ger.  Naumburg
und  Ger.  A.  Hohenmölsen.  Das  Rttg.  welches  vermöge
allerhöchster  Cabin.  Ordr.  vom  4.  Juni  1823  aus  dem  Mannlehn  in
Allodium  verwandelt  worden  ist,  steht  unmittelbar  unter  der  Jurisdiction =
  des  Oberlandesgerichts.  —  Das  Dorf  hat  15  Hufen.
Nöselwitz  b.  Landsberg.  —  Dorf  nach  Zschernitz  egpf.  —  8  H.
47  E.  —  Kr.  Delitzsch.  —  1)  Dem  Patr.  Ger.  zu  Schenkenberg =
  stehet  über  7  H.  mit  41  E.  und  2)  dem  Ld.  Ger.  Wittenberg =
  und  Ger.  A.  Landsberg  über  1  H.  mit  6  E.  Gerichtsbarkeit =
  zu.
Röthern;  —  siehe  Räthern.
Noitzsch  b.  Eilenburg.  —  Vorwerk  nach  Zschepplin  egpf.  —  10  H.
71  E.  —  Kr.  Delitzsch.  —  Das  Patr.  Ger.  zu  Zschepplin  hat
nur  über  die  Bewohner  Gerichtsbarkeit;  denn  das  Vorwerk,  ehemals =
  das  Keulenguth  genannt,  gehört  als  ein  integrirender  BeZschepplin, ¬
  unmittelbar  unter  die  Realgerichtsstandtheil =
  des  Rttg.
barkeit  des  Oberlandesgerichts.
Ronna  b.  Gollmenz.  —  Gasthof.  —  1  H.  7  E.  —  Kr.  Delitzsch.
-Ld.  Ger.  Wittenberg  und  Ger.  A.  Delitzsch.
Ronnewitz.  —  Dorf  am  Prießnerbache,  nach  Theißen  egpf.  —  10  H.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer