Metadaten : Handbuch des französischen Civilrechts (1)

Erstes  Buch.
132
in  den  oben  angegebenen  Fällen  (§.  80.)  in  3
Jahren  verjährt.  Art.  2279.
Von  der  Art,  wie  die  zur  Verjährung  erforderliche -
  Zeit  zu  berechnen  ist,  gelten  folgende ¬
  Regeln:  1)  Die  Verjährungszeit  ist  nicht
nach  Stunden,  sondern  nach  Tagen  zu  berechnen, ¬
  jedoch  ist  die  Verjährung  erst  dann  fur
vollendet  zu  achten,  wenn  der  letzte  Tag  zu
2)  Wenn  der  Besitz
Ende  ist.  Art.  2260.
vom  Anfange  und  vom  Ende  der  Verjährungszeit -
  erwiesen  ist,  so  wird  vermuthet,  dass  er
auch  in  der  Zwischenzeit  fortgedauert  habe.
so  lange  nicht  das  Gegentheil  erwiesen  werden
kann.  Art.  2234.  3)  Der  Besitzer  kann  zur  Erfüllung -
  der  Verjährungszeit  die  Zeit,  die  sein
3)  Es  scheint  mir  jedoch  nach  den  Grundsätzen  von
sehr  zweifelhaft  zu  seyn,  ob
der  Verjährung  der  Klagen
diese  3jährige  Verjährung  nach
zu  beurtheilen  ist.  vgl.  l.  un.
den  Grundsätzen  von  der  ErC. ¬
  de  usuc.  transform.
sitzung,  oder  nicht  vielmehr
4)  La  prescription  se  compte
2261.  Art.  aber  von  der  3ten
par  jours,  et  non  par  heures.
Bedeutung  des  Worts  zu  verElle ¬
  est  acquise,  lorsque  le
Von  dem  Einstehn -
  seyn.)
dernier  jour  du  terme  est  acflusse, ¬
  den  der  Schalttag  auf
compli.“  (Der  erstere  Satz
die  Verjährung  hat,  erwähnt
stimmt  mit  dem  Römischen
die  2te  Ausgabe  des  C.  N.
Rechte  überein;  nicht  so  der
nichts.  (1.  2.  D.  de  div.  et
letztere  1.  ult.  D.  de  div.  et
temp.  praescr.)  In  der  ersten
temp.  praescr.)  Z.  B.  die  VerAusgabe ¬
  machten  die  zu  Anjäbrung ¬
  eines  Grundstücks  hat
fange  der  Anm.  angegebenen
den  1.  Jan.  1806.  früh  um  10
Sätze  einen  einzigen  Art.  (den
Uhr  ihren  Anfang  genommen  ;
2260sten)  aus,  und  der  2261ste
sie  wird  vollendet  seyn  den  31.
lautete  so:  „Dans  les  prescripDecember ¬
  1825.  (Das  Gesetz
tions,  qui  s'accomplissent  dans
läfst  hier  zwar  unbestimmt.
un  certain  nombre  de  jours,
was  es  unter  Tagen  versteht,
les  jours  complémentaires  sont
ob  die  Zeit  von  Sonnenaufcomptés. ¬

Dans  celles,  qui
gang  bis  zu  Sonnenuntergange,
s'accomplissent  par  mois,  ceoder ¬
  von  Mitternacht  bis  zu
lui  de  fructidor  comprend  les
Mitternacht,  oder  die  Zeit,
jours  complémentaires.““  Diewährend ¬
  welcher  Gerichtsser -
  Satz  ist  in  der  2ten  Aussitzungen ¬
  gehalten  werden,
gabe  ausgelassen  worden,  da
den  Zeit-Kalender  =  oder  Geimmittelst -
  der  Gregorianische
Jedoch  dürfte  der
richtstag.
Kalender  in  Frankreich  wie2260. -
  Art.  von  der  2ten,  der
der  eingeführt  worden  ist.
            
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