Der mit anderen Vereinbarungen verbundene Bierlieferungsvertrag.
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und Mk. (i. W) p. a.
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Der Betrag der Pacht ist in ...
.. . . Raten..
.. .numerando
bis zum 3. jedes Quartalanfanges in bar in.... zu bezahlen; die erste Rate
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§ 6. Pächter haben alle Kosten des Betriebes, als Beheizung, Beleuchtung,
Reinigung, Abfuhr von Schnee usw., Wassergeld, alle Abgaben und Lasten,
auch die persönlichen, zu tragen
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§7. Bauliche Veränderungen und Einrichtungen ohne vorherige schriftliche
Genehmigung des Verpächters sind untersagt. Sind Anlagen neu errichtet, so
dürfen sie bei Ablauf der Pacht ohne Genehmigung des Verpächters nicht enternt ¬
werden, ev. ist der frühere Zustand ordnungsgemäß wieder herzustellen.
§ 8. Pächter haben die ihnen überlassenen Räume während der Pachtdauer in
gutem Zustande und sauber zu erhalten und etwa nötig werdende Reparaturen
auf eigene Kosten bald zu besorgen. Bei Abgabe der Pachtung sind alle
Räume wieder in gutem, sauberem Zustande zurückzugewähren.
§ 9. Pächter haben allen Vorschriften der Sicherheitsbehörde und Feuerversicherung ¬
nachzukommen und etwaige Strafen für Zuwiderhandlung selbst
zu tragen; sie müssen für Ordnung und Anstand im Hause sorgen, namentlich
dürfen sie kein Hazardspiel und keine Anstoß erregende Bedienung dulden.
§ 10. Zession der Pacht oder Afterverpachtung ist untersagt; Pächter
müssen das Geschäft selbst führen.
§ 11. Die vorhandenen Inventarstücke im ungefähren Werte von ... Mk.
werden vom Verpächter an Pächter nach einer von beiden Teilen zu unterschreibenden ¬
Liste in gutem Zustande leihweise übergeben. Von der vertragsmäßigen ¬
Beschaffenheit der Räume und der Inventarstücke haben sich Pächter
überzeugt. Pächter dürfen die Inventarstücke nicht verleihen oder veräußern
und haben, sollten die Gegenstände im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet
werden, die Pflicht, hiervon sofort dem Verpächter Anzeige zu machen und alle durch
die Intervention entstehenden Kosten zu tragen, bzw. zu erstatten. Bei Abgabe der
Pacht haben Pächter alle Stücke wieder in gutem, d. h. brauchbarem, nicht
beschädigtem Zustande zurückzugewähren, fehlende zu ersetzen oder nach den
Preisen des Verzeichnisses zu bezahlen. Glas, Wäsche, Küchenzeug und dergl.
haben Pächter selbst in angemessener Beschaffenheit zu besorgen. Pächter entsagen
ausdrücklich dem Einwande, daß die vorbezeichneten Gegenstände bei Beginn
des Pachtverhältnisses nicht ordnungsgemäß gewesen seien.
§ 12. Die Scharkwirtschaftsräumlichkeiten sind während der Pachtzeit dauernd
im Betrieb zu erhalten. Bei Zuwiderhandlung zahlen Pächter dem Verpächter
eine Konventionalstrafe von .... Mk. für jeden Tag, an dem das Lokal länger
als üblich geschlossen bleibt, ohne Anrechnung auf die Miete.
§ 13. Pächter sind verpflichtet, die zum Geschäftsbetriebe erforderlichen
Waren, soweit solche vom Verpächter geführt oder erzeugt werden, ausschließlich ¬
von diesem (bzw. aus dessen Niederlage in.
zu beziehen und mit den üblichen Preisen zu bezahlen. Pächter sind berechtigt,
außer Bieren des Verpächters auch sogenanntes „Echtes Bier“ aus Pilsen oder