Volltext : Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 23 = H. 45/46 (1824))

2. [Heft 45] Inhalt

3 n h a l t. .

Erster Abschnitt.
Rechtswissenschaft.
i. Wie ist der privilegirte zweijährige Zinsrück«
stand der eingetragenen Gläubiger außer dem
Fall dee Concurses und des Liquidationö Pro-
reffcS zu berechnen? Vom Herrn Ober-Lan-
deegerichts-Rarb Schreiner in Frankfurt
an der Oder. . .
tt. Bleibt/ wenn ein Gerichtsherr sein Gerichts-
amt außer einigem sixirten Gehalte und De-
putate auch auf die Gerichtögebühren ohne
einen Vorbehalt angewiesen hat/ dennoch
derselbe von der Zahlung solcher Gebühren
sowohl in seinen eigenen bei diesen! Gerichts-
amte verhandelte» Rechtsgeschäften, als auch
bei den ihn sonst in der Regel in Subsidium
treffenden Criniinal-Gebühren befreit? (vtkgl.
Heft XXXI. S. 154 ff.)

Zweiter Abschnitt.
Gesetzgebung Zahr 1824,
Januar bis Marz
a. Zur Erläuterung des Allgemeinen Land-Rechts.
B. Zur Erläuterung der Allgemeinen Gerichts-
Ordnung. . - . - >
Gerichtliches Rechnung?- und Stempel Wesen-
l). Depofttal-Weseu .
E. Hypotheken-Wesen. . -
Criminal-Justiz. .

Dritter Abschnitt.
R c ch t s v e r w a l t u n g.
Personal-Verändeklingeir. .
Juristische Literatur. . - -

Seite
1— 33

3 — 23

2'i — 38

39 — 106

4i — 57
58 — 73
74 :— ^83
84 — 85
86 — 90
91 — 106

107 — 133
109 — 118
119 — 133

Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer