2.
[Heft 45] Inhalt
3 n h a l t. .
Erster Abschnitt.
Rechtswissenschaft.
i. Wie ist der privilegirte zweijährige Zinsrück«
stand der eingetragenen Gläubiger außer dem
Fall dee Concurses und des Liquidationö Pro-
reffcS zu berechnen? Vom Herrn Ober-Lan-
deegerichts-Rarb Schreiner in Frankfurt
an der Oder. . .
tt. Bleibt/ wenn ein Gerichtsherr sein Gerichts-
amt außer einigem sixirten Gehalte und De-
putate auch auf die Gerichtögebühren ohne
einen Vorbehalt angewiesen hat/ dennoch
derselbe von der Zahlung solcher Gebühren
sowohl in seinen eigenen bei diesen! Gerichts-
amte verhandelte» Rechtsgeschäften, als auch
bei den ihn sonst in der Regel in Subsidium
treffenden Criniinal-Gebühren befreit? (vtkgl.
Heft XXXI. S. 154 ff.)
Zweiter Abschnitt.
Gesetzgebung Zahr 1824,
Januar bis Marz
a. Zur Erläuterung des Allgemeinen Land-Rechts.
B. Zur Erläuterung der Allgemeinen Gerichts-
Ordnung. . - . - >
Gerichtliches Rechnung?- und Stempel Wesen-
l). Depofttal-Weseu .
E. Hypotheken-Wesen. . -
Criminal-Justiz. .
Dritter Abschnitt.
R c ch t s v e r w a l t u n g.
Personal-Verändeklingeir. .
Juristische Literatur. . - -
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