Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 19 = N.F. Jg. 4 (1875))

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Zweites Heft mit folgenden Abhandlungen:
Gewährt eine im Geltungsbereich der früheren Hessischen Bergordnung vom
Jahre 1616 vor Einführung des Allg. Berggesetzes vom 24. Juni 1865 ein-
gelegte Muthung auf Schwerspath auch noch nach Eintritt der Gesetzeskraft
dieses neuen Gesetzes einen Anspruch aus Verleihung? Von dem Obertri-
bunals-Rath Werner zu Berlin. S. 160.
Die Aufhebung der linksrheinischen Grundrente. Von dem Advokat-An-
walt Maas zu Aachen. S. 168.
Die Beschädigungen der Oberfläche durch den Bergbau nach französischem
Bergrecht. Von dem Bergmeister I. von Brunn zu Cottbus. S. 183.
Mittheilungen aus dem Entwurf eines neuen schwedischen Berggesetzes.
Von dem Bergverwalter B. Turley zu Oelsnitz. S. 201.
Die Uebergangsbestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni
1865. Von Brassert. S. 209.
Auch die Entscheidungen der Gerichtshöfe bieten viel Jntereffantes.
Zeitschrift für Gesetzgebung und Praxis aus dem Gebiete des Deutschen
öffentlichen Rechtes. Herausgegeben von W. Hartmann, Ober-Tri-
bunalsrath. Berlin. Carl Heymann's Verlag.
Erster Band. Zweites Heft. Berlin 1875.*)
An Aufsätzen enthaltend:
Die Rechtsprechung in der österreichischen Verwaltung und die Regierungs-
vorlage betreffend die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes. S. 113
bis 129.
Sehr reichhaltig ist der Abschnitt: Entscheidungen und Erlasse von
Gerichten und anderen Behörden, welches eine Reihe der wichtigsten Ent-
scheidungen unserer höchsten Behörden so wie der obersten Gerichtshöfe für Oester-
reich, Bayern, Baden und Württemberg nebst Verfügungen der Ministerien mittheilt.
Der weitere Abschnitt: Gesetze, Entwürfe und Instruktionen bringt das
Gesetz über die kirchliche Disziplinargewalt und die Errichtung des Königlichen Ge-
richtshofes für kirchliche Angelegenheiten vom 12. Mai 1873, das Reglement über
die in Gemäßheit des Gesetzes vom 11. Mai 1873 angeordnete wissenschaftliche
Staatsprüfung der Kandidaten des geistlichen Amtes und den Gesetzentwurf betreffend
das oberste Verwaltungsgericht für das Großherzogthum Hessen. Ein Literatur-
Abschnitt macht den Beschluß.
Drittes Heft mit dem Aufsatze:
Das preußische Gesetz über die Verwaltung erledigter katholischer Bisthümer
vom 20. Mai 1874 von Professor Dr. P. Hinschius. S. 241—372.
Die übrigen Abschnitte sind gleich inhaltsreich wie im zweiten Hefte. Von den
Entscheidungen sind namentlich hervorzuheben das Erkenntniß des Gerichtshofes für
kirchliche Angelegenheiten in Berlin vom 5. Januar 1875 betreffend die Entlassung
des Bischofs Dr. Konrad Martin.

*) Ueber die Tendenz dieser Zeitschrift und den Inhalt des ersten Heftes I. Bandes
s. diese „Beiträge" Bd. XIX S. 308, 309.

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