Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 37 = H. /73/74 (1831))

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tur Zeitung, November 18Z0. Stück 214. S- 271., von den
Annalen für deutsche und ausländische Criminalrechts-
Pflege: .
»,Alles was Rec. zum Lobe der ersten Bände dieser
Annalen gesagt hat, ist in Beziehung auf die seitdem er-
schienenen neuen, nicht allein zu wiederholen; sondern
auch zu bemerken, daß das Werk mit jedem Hefte gewon-
nen hat und dem Ziele näher aekommLll ist, welches sich
gleich anfangs der würdige HerauSgeberHu erreichen vor-
gesteckt hatte. Diele Zeitschrift giebt schon jetzt ein be-
stimmtes Bild von der Art und Weise, wie inven ver-
schiedenen Staaten Deutschlands (mit AusschluWPreu-
' ßens, dem Herr Hitzig bekanntlich eine eigene Zeit-
schrift widmet) die CriminalrechtSpflege ausgeübt wird;
sie zeigt, wie bei dem Mangel anwendbarer Strafgesetze
— bet allen Verschiedenheiten der Rechtsprechung — sich
eine Jurisprudenz ausbildet, die sehr dazu geeignet ist,
anwendbare Strafgesetze, welche Gerechtigkeit und Poli-
tik gleich dringend fordern, herbeizuführen; sie legt dar,
daß daS deutsche Volk in seinen Criminalgerichten ein
wahres Palladium gegen Wtllkühr besitzt und erhebt so
den Nationalgeist, der leider durch manchen Umstand, nie-
gedrückt werden könnte. Betrachtungen dieser Art füh-
ren den Rec. dahin, diese Annalen für eines der nützlich-
sten Werke der heutigen wissenschaftlichen und practischen
Jurisprudenz zu halten, und zu behaupten, daß dessen Le-
sung jedem Criminalrichter Deutschlands und jedem Sach-
walter, der sich mit der Abfassung von Vertheidigungs-
schriften befaßt, unentbehrlich sey. Nur dadurch kann
diese Zeitschrift, noch gewinnen, daß kein deutsches Cri-
minalgcrrcht sich ausschließt, den Herausgeber mit Bei-
trägen zu unterstützen, damit so die größte Vollständig-
keit erreicht werde. Aber nicht nur für Unterricht sorgt
der Herausgeber; sondern er befriedigt auch die wtssen-
1 schaftltche Neugierde und sorgt gewissermaßen für die Un-
terhaltung seiner Leser und dieses mit Recht.*) Denn nur
auf diese Art kann er auch bei den von Amtsgeschäften
abgespannten Geschäftsmann zur Lesung seiner Annalen
hinziehen u. s. w^"

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Berlin, im August 1831.
Ferdinand Dümmlcr.

*) Dle beiden neuesten Hefte enthalten den Fall der Bremer Gift,
Mischeritt aus amtlichen Quellen dargestellt, und sind auch unter dem Titel:
Die Giftmörderin Wittwe Gottfried in Bremen. Amtliche
Mittheilungen. Erste u. zweite Abtheilung,
besonders abgedruckt für 2 Thlr. zu haben.

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