Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 37 = H. /73/74 (1831))

13. [Verlagsanzeigen]

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HLtzig's Zeitschriften betreffend.

>^ie Zeitschriften des Herrn Dlrectors Hitzig für preußi-
sche und für deutsche und ausländische CriminalrechtS-
pflege werden im laufenden Jahre in gewohnter Welse fortgesetzt
und eS sind die vier ersten Oovpelhcste von beiden (für Ja-
nuar bis August 1831)'in allen gute» Buchhandlungen zu
finden-
Statt eines, außer meiner Sphäre liegenden, eignen Uk-
theils über den Werth dieser Zeitschriften, die sich'mit jedem
Jahrgänge einer lebhafteren Theilnahme erfreuen, sey eS mir
vergönnt, dasjenige anzuführcn, was neuerdings zwei der
ausgezeichnetesten juristischen Schriftsteller Deutschlands wie-
derum in Beziehung auf diese Institute öffentlich ausgespro-
chen haben.
Herr Ober-Apvellationsrath Dr. Spanqenberg in
Celle sagt in den Göttinger Anzeigen vom 23. October 1S30.
S- 1677>, von der Zeitschrift für die preußische Criminal-
rechtSpflege:
„ES gereicht dem Ref. zum wahren Vergnügen, die
Fortsetzung dieser wcrthvollcn und nicht bloß für die Preu-
ßischen Staaten, sondern auch für die Länder des gemei-
nen Rechts sehr wichtigen Zeitschrift anzuzeigen. Ist sie
ganz dazu geeignet, die Umsicht und Rechtlichkeit, mit
welcher die peinliche Rechtspflege in den Preußischen Ge-
richten gehandhabt wird, in ein recht helles und glänzen-
des Licht zu setzen, giebt sie den Preußischen Geschäfts-
männern einen sichern Leitfaden zur Anwendung der be-
stehenden Gesetze, enthält sie außerdem die trefflichsten
Winke und Andeutungen über die, durch die bevorstehende
Revision der Preuß. Gesetzgebung gewiß verbannt wer- -
denden einzelnen Mängel und Gebrechen; so gewährt sie
auf der andern Seite den Rechtsgelehrten und GcfchäftS-
männern des gemeinen Rechts die mannigfaltigste Beleh-
rung; nickt allein durch die darin enthaltenen DiScußio-
nen über Materien des peinlichen Rechts und seiner Hilfs-
wissenschaften im Allgemeinen, sondern auch durch die
hier dargebotene Fülle der auSgezeichnesten RechtSfälle,
deren Darlegung ganz dazu geeignet ist, den praktischen
Sinn zu schärfen und die Anwendung eriminalrechtlicher
Grundsätze — selbst abgesehen von jeder provinzialrechtli-
chen Bestimmung — auf weise und gründliche Art zu be-
fördern, u. s. w;"
und Ober-AvpellationSratb v. Strombeck
in Wolfenbuttel aber in der Jenaischcn Allgemeinen Litera-

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