Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 37 = H. /73/74 (1831))

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gegen eine richterliche Person erkannt sey. Hierbei be-
halt es sein Verbleiben.
Berlin, den 28. Februar i8Zi.
Für den Justiz-Minister.
Vermöge Allerhöchsten Auftrags,
v. Kamptz.
An
das König!. Ober-Landesgericht
ju Ratibor.
A. 13338. O. 118.

44.
lieber das Verfahren bei Mittheklung der in Steuer-
Defraudations-Sachen abgefaßten Erkenntnisse
an die Steuerbehörden.

Auf Veranlassung des, von dem Königlichen Kam-
mergericht,
über das Verfahren bei Mittheilung der in Steu-
crdefraudations-Sachen abgefaßten Erkenntnisse an
die Steuerbehörden rc.
erstatteten Bericht vom 22. November, xr. ist mit dem
Herrn Finanz-Minister communicirt worden, und dieser
hat sich mit der Ansicht des Justiz-Ministers dahin ein,
verstanden erklärt, daß zu den Abschriften oder Ausfer-
tigungen der Erkenntnisse, welche in fiskalischen Unter-
suchungssachen den Steuerbehörden mitgetheilt werden,
keine Stempel zü adhibiren seyen, daher die Anwen-
dung von Stempeln eben sowohl, als der Ansatz von
Taxen für dergleichen Ausfertigungen künftig zu unter-
lassen ist.
Was sodann die Ausfertigung sogenannter Mode-
rationsresolute betrifft, so ist nicht beabsichtigt worden,
die Art des Verfahrens bei Festsetzung der Kosten in

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