Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 37 = H. /73/74 (1831))

5.4. Criminal-Recht und Criminal-Verfahren

109

D*
Criminal-Recht und Criminal-
Verfahren.

34.
Die Untersuchungen wegen WiderseHlichkeitgegen Exc-
cutoren und das Benehmen der letztem betreffend.
(A. L. R. Th. u. Tit. 20. §. 166.)

-^us mehreren zur Kenntniß des Justiz-Ministers ge,
kommenen Fällen hat sich ergeben, daß eine Menge von
Untersuchungen wegen Widersetzlichkeit gegen Executorcn
dadurch veranlaßt werden, daß letztere ohne schriftliche
Executionsordre, und ohne durch dieselbe sich zu legiti,
miren, zum Zweck der Executionsvollstreckung zu den
Exequenden gekommen sind.
Sämmtliche Gerichtsbehörden haben darauf, daß
die Executoren die Execution niemals anders, als nach
vorgängiger Legitimation durch Vorzeigung der schrist,
lichen Executionsordre zum Zweck der Exezutions Voll,
sireckung zu Exequenden kommen, strenge zu halten, und
Executoren, die dies unterlassen, nachdrücklich zu bestra«
fen, so wie bei Einleitung der weitern Verfügungen auf
deren Denunciation wegen WiderseHlichkeit oder Belei-
digung ,diesen Punkt zu berücksichtigen, und vor Eröff-
nung der Untersuchung festzustellen. Eben so hat sich

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