Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 3 = H. 5/6 (1814))

2.1. Rescripte zur Erläuterung der Verfassung, Competenz und Verhältnisse der Gerichtshöfe und Justizdiener überhaupt

.i I.
Verfassung, Competenz und Verhält-
nisse der Gerichtshöfe und Iust»zdie-
ner überhaupt.

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Forum der nieder« Staatöbeamten.
(A. G-0. Thl. r. Sit. a. §. 480

-■Oem Königl- ObHlanbesgerichte zu Breslau wird auf
den, über die Anfrage des dortigen Stadtgerichts wegen
des Fori der niedern Staatsbeamten, unter dem uten
Februar c- erstatteten Bericht, hierdurch zum Bescheide
ertheilt, wie es unbedenklich ist, daß die protestantischen
Geistlichen und Lehrer an den Gymnasien der Iurisdic--
tion des Stadtgerichts unterworfen bleiben, wogegen in
Ansehung der Oocrorum medicinae es in Ermange»
lung eines hinlänglichen Grundes der Abweichung bei
der Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Th. *>
Tit. 2. §. 74-, wornach diejenigen, welche akademische
Würden nach vorhergeganger gesetzmäßiger Prüfung

A 2

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