Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 3 = H. 5/6 (1814))

7.2. Des Allgemeinen Landrechts

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Zur Erläuterung des allgemeinen Land-
Rechts.

io.

Lauf der Verjährungsfrist während der Belagerung.
(A. LR- Thk-1. Lit. v. §: 440. Tir. ix. §. 5-g. ff.)

Ew- Hochwohlgeboren erwicdre ich auf den Bericht
vom 4tcn d. M-, daß ich Ihre Vorschläge gegen die
von dem N. in seiner Vorstellung vom 16. März d. I.
gemachten Antrag:
daß wahrend des Jahres 1813. keine Verjäh-
rungsfrist des Rechts der Reluition eines nach
Strohwisch-Recht zugefchriebenen Grundstücks,
laufen, sondern das ganze Jahr rgiZ von der
Verjährungsfrist abgezogen werden solle,
ganz zweckmäßig finde, und ich überlasse Ihnen daher,
sowohl den N. danach zu bescheiden, als auch wegen
des künftigen Verfahrens bei nachgesuchter Löschung der

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