Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 21 = H. 41/42 (1823))

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In easu quod sic ist Zugleich
a) die Entstehung des Fonds/
b) der Umfang desselben,
c) die Art der Verwaltung, und
d) die jetzigen Percipienten,
anzuzeigen.
Berlin, den 13. Januar 1823.

An

Der Justiz-Minister -
v. Kircheisen.

sämmtliche Königliche Ober-LandeSgericht«
und Pupillen-Collegia.

6.
ES bedarf jetzt nicht mehr der bisher an den Staats-
Kanzler eingesandten Nachweisungen der
Justizbeamten."'

3.
Dem Königlichen Ober-Landesgerichte wird auf
den Bericht vom 10. d.M. eröffnet, daß, da die Nach-
weisungen der in dem dortigen Departement angestell-
ren Justiz-Offizianten dem Herrn Fürsten Staats-Kanz-
ler in Beziehung auf einen fpeciellen Befehl desselben
einzureichen gewesen sind, deren Ueberreichung bis auf
weitere Bestimmung fortfällt.
Berlin, den 17. Januar 1S23.
Der Justiz-Minister
v. Kircheiseu.
AN
das Kdnigl. Ober-LandeSgericht
zu Naumburg.
b.
Auf den Bericht vom 4. d. M. womit Abschrift
der bei dem Herrn Staats,Minister von Boß einge-
C 2

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