Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 21 = H. 41/42 (1823))

16. [Verlagsanzeigen]

Aus H offmann's Leben und Nachlaß. Zwei Bande.
8. Berlin bei Dkuninler.
Nicht bloß wegen einer im zweite» Bande abgedruckten,
durch Prärision deö Vertrags sich auSzeichnenden Criminal-
.Relation des verstorbenen Herrn Kammer-Gerichts-Raths
Hoffman» möchte dies Werk dem Preußischen juristi«
schen Publikum interessant sey», sondern weil die'meisten
der jüngeren Mitglieder der Landes-Justiz-Eollcgieir den
merkwürdigen Mann in feinem amtlichen. Wirken noch gese-
hen haben, und sich darum vorauSsetzen läßt, daß sie begierig
seyn werden, seinen höchst wunderbaren Lebenügang auS ei-
ner. Biographie kennen zu lernen, die einer seiner vertraute»
sten Freunde auü allein ihm zugänglichen Quellen mit Treue
und Liebe entworfen hat.

H e r a b g e s e tz t e r P v e i s:
MathiS juristische Monatsschrift (it Bänd« nebst R«--
gist. ) wird von jedem praktischen Juristen als ein brauchba-
res und unentbehrliches Werk anerkannt. Es enthält außer
vielen vortrefflichen und musterhaften doctrinellen Aufsätzen
alle Verordnungen und authentische Erklärungen der Gesetze
für den Zeitraum von I8oä —>1Q, weshalb auch alle Ober-
und Untergerichte von einem hohen Justizministerio angewis-
sen worden, sich dasselbe auf Kosten ihrer Sportelkassen anzu-
schaffen. Um den Ankauf zu erleichtern, habe ich den bishe-
rigen Preis von 23 Rthlr. 12 Er. auf 12z Rthlr. herabge-
setzt, und für einzelne Bande von 2 Rthlr. auf 1 Rthlr. 12 Gr.
‘ Berlin, den 2Sten März 1823.
Joh. Frredr. Sommerbrodt.

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