Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 50 (1906))

Inhalt.

XI

Nr. Seite
dienenden Werke gelegentlich der Lehrvorträge leichter zugänglich
zu machen — die Abgabe von Exemplaren auf Grund des § 26
verlangen?.1188
153. Kann ein bestehender (d. h. ein eingerichteter und bereits ausgeübter)
Gewerbebetrieb als wohlerworbenes Recht angesehen werden, für
dessen Aufopferung zum Wohle des gemeinen Wesens nach § 75
Ein!. ALR. Entschädigung zu leisten ist? Ist er ein Rechtsgut
(„sonstiges Recht", § 823 BGB.), dessen Verletzung Anspruch auf
Schadensersatz begründet?.1192
154. Bedurfte nach preuß. Rechte die Verpflichtungserklärung des Vaters
eines unehelichen Kindes, für die Erziehung und Alimentation des
Kindes über das 18. Lebensjahr hinaus sorgen zu wollen, der
gerichtlichen Beurkundung und einer ausdrücklichen (schriftlichen)
Annahme?.1196
155. Die Verjährung einer persönlichen Forderung wird nicht schon
dadurch unterbrochen, daß sie zum geringsten Gebot angemeldet
und die Anmeldung dort berücksichtigt worden ist. Unterbrechung
der Verjährung durch Anerkenntnis. Verzicht auf den Verjährungs-
einwand . . ..1200
156. Auch die durch Privileg verliehenen Rechte können infolge Nicht-
gebrauchs durch Verjährung erlöschen.. . . 1205
157. Findet gegen die Klage des Altsitzers auf Gewährung des Alten-
teils nach gemeinem und preußischem Rechte (ALR.) die Einrede
des nicht erfüllten Vertrags und der Aufrechnung statt? .... 1207
158. Erlischt das Prüsentationsrecht des Patrons durch den Ablauf der
sechsmonatigen Präsentationsfrist schlechthin oder kann es auch nach
dem Ablaufe dieser Frist noch ausgeübt werden, solange eine Be-
setzung der Stelle durch die geistlichen Oberen nicht stattgefunden hat? 1209
159. Inwieweit ist eine bestimmte Begrenzung des Umfanges für die-
jenigen Handlungen, zu deren Äornahme oder Unterlassung der
Richter verurteilt (z. B Zuführung von Mühlwasser), in dem Ur-
teil erforderlich? .1211
160. .Heilungskosten der bei einem Betriebsunfälle dienstunfähig gewordenen
Beamten. Auch über die Höhe des Anspruchs ist der Rechtsweg
nur eröffnet, wenn dieserhalb rechtzeitig Beschwerde gegen die Ent-
scheidung der Verwaltungsbehörde eingelegt worden ist . . . . 1215
161. Selbständige Schadensersatzansprüche der Mieter und Pächter eines
enteigneten Grundstücks gegen den Unternehmer. — Für eine Vor-
abentscheidung über den Grund des Anspruchs ist nicht erforderlich,
daß die einzelnen Bestandteile des geltend gemachten Schadens
geprüft worden sind.. . . •.1217

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