14.15.
Horrwitz, Recht der Handlungsgehilfen u. Handlungslehrlinge. 2. Aufl.
14.16.
Riesebieter, Das Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 etc.
724
Literatur.
nochmals das ernste und im ganzen erfolgreiche Streben anzuerkennen,
mit welchem der Vers, die Lösung der Schwierigkeiten versucht hat.
Leipzig. _ H. Boethke.
88.
La- Handelsgesetzbuch vom 10. Mat 1897 nebst Elnführungsgrsetz unter
Ausschluß des Seerechts mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts
t« Kommrntarform. Von O. Riesebieter, Landgerichtsrat. Olden-
burg 1905. Gerhard Stalling. (M. 4,25.)
Es handelt sich um eine Textausgabe, welcher in Anmerkungen
unter Stichworten die Rechtsprechung des Reichsgerichts in knappen
Sätzen beigegeben ist. Der Bearbeiter bestimmt das Werk in erster
Linie für den praktischen Gebrauch, „aber auch für das Studium, indem
es gleichzeitig zu den Kommentaren und systematischen Bearbeitungen
des Handelsrechts als ein wesentliches Hilfsmittel dienen wird". Wir
können Bedenken daran, daß es diese Zwecke erfüllen wird, nicht unter-
drücken, weil die Rechtsprechung des Reichsgerichts allein, ohne die in
vielen Fällen, z. B. im Registerrechte, fast allein maßgebende Recht-
sprechung der Oberlandesgerichte einen wirklichen Überblick nicht gibt,
auch von dem Mitabdruck aller das HGB. ergänzender Rechtssätze, wie
z. B. der Eisenbahnverkehrsordnung und der einschlagenden Bestimmungen
des BGB. abgesehen ist.
Oranienburg. Dr. Heinrici.
89.
Das Recht -er Handlungsgehilfen und Handlungslrhrlingr auf Grund des
Handelsgesetzbuchs, der Reichsgrwerbrordnung, der Reichsverstche-
rungsgefetze» des bürgerlichen Rechtes und des Gesetzes über die
Laufmannsgerichte dargestellt für Juristen und Kaufleute. Von
Hugo Horrwitz, Rechtsanwalt, Syndikus des Kaufmännischen Hilfs-
vereins zu Berlin. Zweite, vollständig neu bearbeitete Auflage. Berlin
1905. I. Guttentag. (Geb. M. 3,—).
Seit dem Erscheinen der ersten Auflage im Jahre 1897 ist das
Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz über die Kaufmannsgerichte in
Kraft getreten; die Zivilprozeßordnung, das Lohnbeschlagnahmegesetz
und das Krankenversicherungsgesetz sind in wesentlichen Punkten ge-
ändert worden. Die neue Auflage trägt dem Rechnung, außerdem ist
die Literatur und Rechtsprechung der Zwischenzeit, berücksichtigt worden.
In eingehender Weise sind die Gutachten der Ältesten der Berliner
Kaufmannschaft verarbeitet und zwar nicht nur diejenigen, welche in der
Dove-Aptschen Sammlung veröffentlicht sind, sondern auch eine beträcht-
liche Zahl bisher nicht veröffentlichter. Der bei weitem größte Teil
des Buches ist dem „privaten und gewerblichen" Rechte der Hand-
lungsgehilfen gewidmet (S. 11 bis 182); die Reichsversicherungsgesetze
sind nur im Auszug und nur in ihren wesentlichsten Bestimmungen be-