Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 27 = H. 53/54 (1826))

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lenser und Jenenser BundeS-?lbtheilungen, mithin wohl
Folgen, aber keine Handlungen des Bundes.
Auch verdient Erwähnung, daß die Bewaffnung des
Bundes — wiewohl sie eigentlich nur als ein Theil seiner
Organisation anzusehen sein würde — niemals zu Stande
gekommen ist, indem eben so wenig ein allgemeiner Bundeü-
Waffenplah — wenn auch die Rede davon gewesen — als
die Bewaffnung der Einzelnen Statt gefunden hat; auch —
Laß der planmäßige Einfluß, den einzelne Bundes -Abthei-
lungen auf die nebenher bestehenden Burschenschaften und
-engern Vereine ausübten, einestheils wiederum nur als par-
tikuiair, anderntheils aber lediglich als ein Mittel zur Aus-
breitung — mithin gleichfalls der Organisation des Bundes
angehörig — betrachtet werden kann.
Das Resultat der Untersuchung im Allgemeinen, als
Ergebniß sämmtlicher aktenmaßig bekannt gewordener Ge-
ständnisse, steht hiernach in folgenden Thatsachen fest:'
1) Eö ist unter den deutschen Jünglingen ein gehei-
mer BUnd, dessen Stiftung höchst wahrscheinlich von den in
der Schweiz sich aufhalkenden politischen Irrlehrern ausge-
gangen, durch den Studenten v. Sprewiß auf mehrern
deutschen Universitäten verbreitet worden, dessen Zweck auf
Umsturz der bestehenden Regiernngs-Verfassungen und Her-
beiführung eines Zustandes gerichtet war, in welchem das
Volk durch selbst gewählte Vertreter sich eine Verfassung
sollte geben können.
2) Bei der ursprünglichen Verbreitung des Bundes
wurde als Gesetz anerkannt, daß die Mitglieder sich jeder
eigenmächtigen Thätigkeit für die Erreichung des Zweckes
enthalten, und den Befehlen ungenannter Bundesobern,
wenn sie ihrer Ueberzeugung entsprächen, oder, wie einige
Inculpaten meinen, unbedingt gehorchen sollten, welche letz-
tere Bestimmung aber später auf den Bundes-Versamm-
lungen zu Würzburg und Nürnberg dahin modificirt wor-
den ist, daß> statt der unbekannten Obern, nur dem durch
Stimmenmehrheit sich aussprechenden Willen des Bundes,
Gehorsam gelobt. Und von jedem mit allen Kräften für den
Zweck und die Verbreitung des Bundes gewirkt werden
sollte. ,
2) Mittel, den vorgesteckten Zweck zu erreichen, sind

!

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