Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 11 = H. 21/22 (1818))

I n h a l t-

' Erster Abschnitt.
Gesetzgebung. Jahr i 8 r S- Seite
April bis Juni. 193 — 260
I. Zur Erläuterung des allgemeinen Landrechts. 192
II. Zur Erläuterung der allgemeinen Gerichts-
ordnung. . . . ... * 200
III. Hyporhekenwesen. . . • • • 239
IV. Criminat Recht» • • » • * • 2^3

Zweiter Abschnitt.
Rechtswissenschaft. 281 — 312
I. Werden die Eiaenthumsrechte des überlebenden
Ehegatten durch die Jülich, und Bergiscke
Rechts Ordnung eingeschränkt/ und äußern
sich die Wirkungen dieser Einschränkung auch
noch nach Aufhebung dieser Rechtsordnung,
wenn die Ehe im Beraischen vor dem r. Jan,
uar iZio unter der Herrschaft derselben ihren
Anfang genommen harte? . . . . d&3
II- Die hohe Würde des Richteramtes, von den
Präsidenten von Feuerbach . . . 305

Dritter Abschnitt.
R e ch ts v e r w a l t u n g. Zr3 — 37-5
I. Perssnalveranderungen bei den JuiUz Behörden
in den Monaten April, May und Juni. . 3r§
II. Darstellung der Justiz Behörden des König,
reichs Holen. . ... . 327
IN. Auswärtige Gesetzgebung. . . _ 338
IV. Literatur- , . . . . , 365

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